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Richtig und sicher online buchen

Der VKI (Verein für Konsumenteninfirmation) gibt praktische Tipps, wie sie sicher in den Urlaub und wieder nach Hause kommen. Von der Buchung, bis zum Versicherungsschutz.

Buchen mit Sicherheitsnetz
Die goldene Regel für die Buchung im Internet: Ruhe bewahren. Denn je sorgsamer man trotz Vorfreude den Buchungsvorgang durchschreitet und dokumentiert, umso eher ist man vor Fehlern gefeit und bei späteren Reklamationen abgesichert: Also die jeweilige Seite abspeichern oder ausdrucken und die vollständigen Kontaktdaten des Anbieters und dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gut aufbewahren. Darüber hinaus sollte man sich auch wirklich die Zeit nehmen, die AGB und damit auch die Stornobedingungen zu lesen, bevor man zustimmt. Gleiches gilt für die Eingabe und Kontrolle persönlicher Daten.

Bei der Zahlung mit Kreditkarte ist darauf zu achten, dass die Verbindung gesichert ist. Äußere Anzeichen dafür sind https:// und das Vorhängeschloss-Symbol mit geschlossenem Bügel. Klickt man auf das Symbol, kann man in dem sich öffnenden Fenster überprüfen, ob das Sicherheitszertifikat noch gültig ist und die angegebene Internetadresse mit jener in der Adresszeile des Browsers übereinstimmt. Wer glaubt, dass für die Gültigkeit einer Buchung die Eingabe von Kreditkartendaten Voraussetzung ist, irrt aber: Der Vertragspartner kann genauso gut eine Rechnung zusenden.

Versichert mit Kreditkarte
Eigenverantwortung gefragt Bei einer soliden Grundausstattung mit Haftpflicht- und privater Unfallversicherung sind die bei Kreditkarten inkludierten Versicherungen im Normalfall ausreichend – vor allem dann, wenn kein spezieller Versicherungsbedarf gegeben ist und mitreisende Partner und Kinder mitversichert sind. Bestimmte Risiken können auch schon durch den Schutzbrief einer Autofahrerorganisation, einer Haushaltsversicherung oder einer privaten Zusatzkrankenversicherung gedeckt sein. Viele Kreditkarten-Versicherungsleistungen werden nur dann erbracht, wenn die Kosten nicht bereits von einer anderen Versicherung übernommen werden. Zu unnötigen Kosten können standardmäßig mit angebotene Reiseversicherungspakete führen. Beispiel “Tiscover.at”: Hier muss der Kunde mit einem Klick bestätigen, die Versicherung nicht abschließen zu wollen.
Die gängigsten Karten mit Versicherungsschutz der vier Anbieter in Österreich haben die Verwendung der Karten in den letzten zwei oder drei Monaten vor Schadenseintritt bzw. den bloßen Besitz der Karte als Voraussetzung: “PayLife Gold MasterCard”, “PayLife Gold VISA Card”, “card complete VISA Card Classic mit Versicherungsschutz” (Jahresgebühr jeweils 54,50 Euro), “Diners Club Classic” (70 Euro) und “American Express Aurum Card” (90 Euro). Manche Leistungen werden aber nur gewährt, wenn Anreise und/oder Unterkunft mit der Karte bezahlt wurden. Reist man etwa mit dem PKW und nicht mit einem Massenverkehrsmittel an – das betrifft mehr als die Hälfte aller Urlaubsreisen – kann sich ein Teil des Versicherungsschutzes reduzieren oder entfallen. Lausecker: “Hier wird der Konsument in die Pflicht genommen: Er muss sich informieren, unter welchen Umständen seine Karte welche Versicherungsleistungen gewährt. Also das Informationsmaterial der ausgebenden Stelle durchsehen oder direkt beim Versicherer nachfragen.”

Zahlen à la carte im Ausland
Vorsicht bei Bargeldbehebungen mit Kreditkarten: Diese sind sehr teuer und liegen im Inland und Euroraum bei drei Prozent Kosten pro Behebung, mindestens werden jedoch zwischen 2,50 und vier Euro veranschlagt. Bei Behebungen und Zahlungen außerhalb des Euro-Raumes ist auch zu beachten, dass die Anbieter unterschiedliche Umrechnungskurse zugrundelegen. Lausecker rät: “Falls Sie trotzdem einmal mit der Kreditkarte beheben müssen, nehmen Sie also besser gleich einen größeren Betrag als mehrere Kleinbeträge.” In Geschäften oder Hotels kann das Bezahlen hingegen mit der Kreditkarte günstiger sein. Im Sinne der Spesenvermeidung gilt also: Mit der Kreditkarte zahlen, mit der Bankomatkarte beheben.

Weitere Tipps: – Klären, ob die Kreditkarte im Urlaubsland akzeptiert wird. – Niemals Blankobelege unterschreiben, etwa beim Einchecken im Hotel. – Belege nicht wegwerfen, z.B. an der Tankstelle, da Gefahr des Datenmissbrauchs. – Notfallszettel mit allen Daten wie Telefon-, Konto-, Kartennummern, etc. erstellen (ohne Codes!) und getrennt aufbewahren. – Bargeld und andere Zahlungsmittel nie gemeinsam aufbewahren. – Karte bei Verlust oder Diebstahl sofort sperren lassen.

Pleiten, Pech und Pannen – was tun?

Läuft beim Urlaub nicht alles glatt, sollte gleich vor Ort kostenlose Verbesserung verlangt werden. Oft kann schon ein anderes Zimmer den Urlaub retten. “Falls das nicht möglich ist, gilt es, Beweise zu sichern, Fotos und Videos zu machen und Namen, Adressen und Telefonnummern von anderen Betroffenen zu notieren. Zurück in der Heimat sollte man so bald als möglich – unbedingt mit eingeschriebenem Brief – die Mängel darstellen und eine Preisminderung verlangen”, rät Mentschl. Als Orientierungshilfe, wie viel für Mängel verlangt werden kann, dient die sogenannte Frankfurter Liste. Aber Achtung: Sie ist nicht verpflichtend und bezieht sich nur auf Pauschalreisen. Pauschalreisende sind zudem gegenüber Individualreisenden besser durch den Gesetzgeber geschützt. Grund dafür ist die EU-Pauschalreiserichtlinie, in der unter anderem die verpflichtende Insolvenzabsicherung oder die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegenüber einem ausländischen Unternehmen von Österreich aus festgelegt sind.

Bei einer individuellen Buchung ist die Wahrscheinlichkeit dagegen ungleich größer, dass ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Bei individuell selbst zusammengestellten Reisepaketen (“dynamic packaging”) hat man es meist sogar mit mehreren Vertragspartnern zu tun. Umgemünzt auf die Hotel-Buchung per Online-Portal heißt das: Nicht das Online-Portal ist bei Problemen und Mängeln Ansprechpartner, sondern das jeweilige Hotel, bei dem der Aufenthalt gebucht wurde. Denn wie das Reisebüro “ums Eck” ist das Portal nur Vermittler. Leistungserbringer und damit zuständig für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung ist das gebuchte Hotel. Befindet sich dieses im nicht-deutschsprachigen Raum oder gar außerhalb der EU – etwa in Thailand – können Reklamationen sehr mühsam und zeitaufwendig werden.

Tipp: Seriöse Online-Anbieter stellen leicht auffindbar auf der Startseite oder am Beginn der AGB ihre vermittelnde Rolle klar bzw. geben die vollständigen Kontaktdaten der Veranstalter oder Leistungserbringer bekannt.

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