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Richterwechsel in der Testamentsaffäre

Landesgericht Salzburg: Auch der Mega-Prozess um die Seilbahn-Kata­strophe in Kaprun mit 155 Toten ging hier über die Bühne.
Landesgericht Salzburg: Auch der Mega-Prozess um die Seilbahn-Kata­strophe in Kaprun mit 155 Toten ging hier über die Bühne. ©VN/SN
Salzburg, Dornbirn – In der Testamentsaffäre – seit Mitte August am Landesgericht  Salzburg anhängig – ist es nun wie erwartet zu einem Richterwechsel gekommen.
Testamente: Übernimmt Ersatzrichter?

Wie der Präsident des Landesgerichts Salzburg, Hans Rathgeb, auf VN-Anfrage mitteilte, befindet sich die ehemals zuständige Richterin aufgrund ihrer Schwangerschaft (die VN berichtete) im Krankenstand. Hauptzuständig sei nun Andreas Posch, „der bisher als Ersatzrichter ebenfalls mit dem Fall befasst war“.  Dass sich der für Frühjahr 2012 anvisierte Beginn der Hauptverhandlung deshalb verzögern wird, glaubt Rathgeb nicht.

Kritik

Unterdessen kritisieren Geschädigte und Justizkreise in Vorarlberg,  dass es in der Causa noch immer keinen fixen Prozesstermin gebe. Gerichtspräsident Rathgeb hält die Kritik für unbegründet: „Es ist nicht üblich, dass man eine Hauptverhandlung auf Monate hinaus anberaumt.“ Neben dem Aktenstudium müsse unter anderem abgeklärt werden, „wie viele von den über 100 Privatbeteiligten zum Prozess erscheinen und von wem diese allenfalls vertreten werden.“  Daneben gelte es räumliche Vorsorge zu treffen. So könnte die  Hauptverhandlung bei entsprechendem Andrang in einem externen Saal über die Bühne gehen. „Aber auch eine Lösung mit zwei Sälen, die durch eine Videokonferenzschaltung miteinander verbunden sind, ist möglich“, informiert Landesgerichtspräsident Rathgeb, der eine „zügige Prozessführung“ garantiert.

Hohe Haftstrafen drohen

Die Staatsanwaltschaften Feldkirch und Steyr haben in der Causa insgesamt zehn Personen angeklagt, fünf davon sind (ehemalige) Justizmitarbeiter. In einem der 20 inkriminierten Verlassenschaftsfälle muss sich die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, verantworten. Ihr wird Missbrauch der Amtsgewalt und das Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung zur Last gelegt. Die Schadenssumme beläuft sich auf über zehn Millionen Euro.

Den Beschuldigten drohen  Haftstrafen bis zu 15 Jahren sowie Amtsverlust. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(Quelle: Jörg Stadler/VN Printausgabe für 01. Dezember 2011)

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