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Richter: "Wir wissen nicht, was da wirklich war"

War der Angeklagte Opfer oder Täter?
War der Angeklagte Opfer oder Täter? ©Bilderbox
Feldkirch - Im Zweifel Freispruch für den Angeklagten. Der 30-Jähriger hatte angegeben, er sei von Fremden attackiert worden.

War der Angeklagte Opfer oder Täter? Die Frage konnte in dem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch nicht beantwortet werden. Deshalb wurde der unbescholtene Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf freigesprochen, er habe eine von ihm behauptete Attacke von fremden Männern auf ihn nur erfunden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 30-jährigen Pakistani die Vergehen der falschen Beweisaussage und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen. Nach Ansicht der Anklagebehörde hatte der Asylwerber bei seiner Anzeige der Polizei eine unwahre Geschichte von einer tatsächlich gar nie stattgefundenen versuchten Nötigung erzählt.

Er gab vor der Polizei zu Protokoll, fremde Männer seien aus Autos ausgestiegen und hätten versucht, ihn festzuhalten und zu schlagen, als er in Feldkirch zu Fuß auf der Straße unterwegs gewesen sei. Einer der ihm unbekannten Männer habe ihn mit einem Messer bedroht. Die Polizei überprüfte seine Angaben und kam zum Schluss, dass es den geschilderten Vorfall wohl gar nicht gegeben habe. Die Polizei stützte sich dabei auch auf die Auswertung einer Überwachungskamera einer Tankstelle, wonach zur fraglichen Zeit keine Autos vorbeigefahren seien.

Einen möglichen Hintergrund für den von ihm geschilderten Vorfall erläuterte der Angeklagte vor Gericht so: Er habe am fraglichen Abend zuvor einen Streit mit Landsleuten gehabt. Dabei sei es um eine junge Frau gegangen, mit der er eine Affäre gehabt habe. Die Männer hätten zu ihm gesagt, er solle keine Beziehung zu der jungen Frau haben, sonst würden sie ihn umbringen.

„Wir wissen nicht, was da war“, sagte Strafrichter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Er könne nicht feststellen, dass der Angeklagte der Polizei ein Märchen aufgetischt habe. Deshalb sei im Zweifel mit einem Freispruch zu entscheiden gewesen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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