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Richter suchten zu wenig nach Zeugen: Drogenstrafe aufgehoben

Eine neue Verhandlung mit einem anderen Schöffensenat in Feldkirch wurde angeordnet.
Eine neue Verhandlung mit einem anderen Schöffensenat in Feldkirch wurde angeordnet. ©DAPD
OGH-Richter ordnen neuen Prozess in Feldkirch an, weil Zeugen in Drogen-Prozess nicht intensiv genug gesucht wurden.

(Neue/Seff Dünser)

Im Dezember 2017 wurde am Landesgericht Feldkirch ein mit 13 Vorstrafen belasteter Bregenzer wegen Suchtgifthandels und schwerer Nötigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Ansicht der Erstrichter hat der 58-Jährige als Mitglied einer internationalen Dealerbande zwei Chinesen dazu angestiftet, bei sechs Flugreisen 85 Kilogramm Haschisch in Koffern mit doppelten Böden von Indien nach Zürich zu schmuggeln.

Richter des Obersten Gerichtshofes (OGH) haben das Ersturteil nun wegen eines Verfahrensfehlers zum Nachteil des Angeklagten in den wesentlichen Teilen aufgehoben. Eine neue Verhandlung mit einem anderen Schöffensenat in Feldkirch wurde angeordnet.

Aussagen vor Polizei. Die Wiener Höchstrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Erstrichter sich nicht intensiv genug darum bemüht hätten, die beiden in Feldkirch nicht erschienenen Drogenkuriere als Belastungszeugen zur Verhandlung zu laden. Demnach hätten die Feldkircher Richter nach den vergeblichen brieflichen Zeugenladungen ein Rechtshilfeersuchen nach Singapur richten müssen, wo die Chinesin und der Chinese angeblich leben. Die Feldkircher Richter hatten den Schuldspruch lediglich auf die belastenden Aussagen der beiden Chinesen vor der österreichischen Polizei gestützt. Die Frau und der Mann waren als Drogenschmuggler auf dem Flughafen Schwechat festgenommen worden.

Mit der Aufhebung des Urteils zu den schwerwiegendsten Anklagevorwürfen wurde in Wien der Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Jürgen Nagel Folge gegeben. Rechtskräftig wurde das Feldkircher Urteil nur zum Schuldspruch zum Verkauf von 2,5 Kilogramm Haschisch in Bregenz.

Aufgehoben wurde am OGH hingegen auch der Beschluss der Feldkircher Richter, über einen offenen Strafrest aus einer Vorstrafe noch nicht zu befinden. Sich dazu eine Entscheidung vorzubehalten, entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften, rügten die Wiener Höchstrichter.

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