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Richter Ratz urteilt nicht über die Richterin Ratz

OGH: Zweitinstanzliche Entscheidung im Testamentsprozess vermutlich im Oktober verkündet.
OGH: Zweitinstanzliche Entscheidung im Testamentsprozess vermutlich im Oktober verkündet. ©VOL.AT/ Hartinger (Archiv)
Feldkirch, Wien - OGH-Präsident Eckart Ratz aus Vorarlberg ist wegen Befangenheit von der OGH-Entscheidung im Testamentsprozess ausgeschlossen.
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Richter Ratz urteilt nicht über Richterin Ratz. Schon der Namensgleichheit wegen wird der Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), der mit der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch weder verwandt noch verschwägert ist, an der Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen die sechs mehrjährigen Haftstrafen im Testamentsprozess nicht mitwirken. Der OGH hat seinen Präsidenten wegen des äußeren Anscheins seiner Befangenheit vom Verfahren über Millionen-Betrügereien mit gefälschten Testamenten am Bezirksgericht Dornbirn ausgeschlossen.

Der OGH hat nun bestätigt, dass nach dem vorjährigen Salzburger Urteil seine zweit­instanzliche Entscheidung im großen Vorarlberger Justiz­skandal voraussichtlich im Oktober verkündet werden wird. Die Bearbeitung des umfangreichen Aktes sei „schon weit fortgeschritten”, vermeldet das Höchstgericht in Wien. Ebenso „schon weit fortgeschritten” sei der Entwurf des Urteils. Damit befasst ist als Berichterstatter im Senat 17 der OGH-Richter Hagen Nordmeyer. Der Referent hat seinen Urteilsentwurf den anderen vier Senatsmitgliedern zur allfälligen Abänderung vorzulegen.

Vorsitzender des für Amtsdelikte zuständigen Fachsenats wird im Testamenteprozess Richter Kurt Kirchbacher sein. Der OGH-Pressesprecher ersetzt damit OGH-Präsident Eckart Ratz.

Eckart Ratz „sieht sich nicht als befangen”, heißt es in der OGH-Entscheidung zu seiner Ausgeschlossenheit vom Verfahren. Der aus Vorarlberg stammende Präsident des Höchstgerichts habe aber „auf einen möglicherweise problematischen Eindruck in der Öffentlichkeit” hingewiesen, würde er sich an der Urteilsfindung im Strafprozess gegen fünf Vorarlberger Gerichtsmitarbeiter beteiligen. „Dies im Hinblick auf seine Herkunft aus Vorarlberg” und seine frühere Tätigkeit als Richter in Vorarlberg. Zudem habe Ratz mitgeteilt, er habe „über Rechtsprobleme” im anhängigen Verfahren Gespräche mit dem zuständigen Staatsanwalt Manfred Bolter geführt, mit dem er „freundschaftlich verbunden” sei.

Ratz kennt die angeklagte Richterin Kornelia Ratz, unterhält zu ihr aber nach eigenen Angaben keine privaten Kontakte. Er wurde für ausgeschlossen erklärt, um nicht „bei einem objektiven Betrachter den Eindruck” zu erwecken, er „handle bei seiner richterlichen Entscheidung allenfalls nicht völlig unbeeinflusst”.

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