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Richter: "Gegen vier Frauen ist man wehrlos"

49-Jähriger setzte sich gegen Festnahme zur Wehr und verletzte Beamtin.
49-Jähriger setzte sich gegen Festnahme zur Wehr und verletzte Beamtin. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch. Geldstrafe für Widerstand gegen Festnahme und Verletzung einer Beamtin.

“Gegen vier Frauen ist man wehrlos”, merkte Richter Othmar Kraft im Scherz an. Der körperliche Einsatz von vier Polizistinnen war im Juni in der Feldkircher Bahnhofshalle notwendig, um einen 49-jährigen Mann zu Boden zu bringen und ihm dort Handschellen anlegen zu können.

Der Angeklagte hat sich nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch gegen seine Festnahme gewehrt und dabei eine der Polizistinnen schwer verletzt. Dafür wurde der zweifach Vorbestrafte am Montag am Landesgericht zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je vier Euro. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für Widerstand gegen die Staatsgewalt beträgt drei Jahre Gefängnis.

Wegen des aggressiven Alkholisierten hatte eine Kellnerin des Bahnhofsrestaurants die Polizei gerufen. “Wir hatten alle Hände voll zu tun, um ihn zu Boden zu bringen”, berichtete eine der vier angerückten Polizistinnen. Durch einen Stoß gegen die Brust hat der Arbeitslose einer 27-jährigen Polizistin einen Muskelfaseriss und eine Rippenprellung zugefügt. Als Teilschmerzengeld muss er ihr dafür 100 Euro bezahlen.

100 Euro beträgt auch das Teilschmerzengeld, das der Bosnier seinem zweiten Opfer zu bezahlen hat. Im August hat der Dornbirner einen 49-jährigen Feldkircher mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt.

Faustschlag

Dabei wollte der Feldkircher nur behilflich sein. Ein Security hatte den Angeklagten darauf aufmerksam gemacht, dass er den gekauften Schnaps nicht beim Feldkircher Lebensmittelgeschäft trinken dürfe. Er habe ihm deshalb gezeigt, wo er den Alkohol trinken dürfe, berichtete das Opfer als Zeuge. Auf das Hilfsangebot habe der Betrunkene verbal mit “Was mischt du dich ein?” reagiert – und physisch mit dem Faustschlag.

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