Nicht über den Angeklagten ärgerte sich der Strafrichter während der Hauptverhandlung, sondern über dessen Sachwalter. Denn der Angeklagte behauptete, er sei trotz der persönlich abgeholten Ladung zum ersten Prozesstermin am Landesgericht Feldkirch nicht erschienen, weil sein Sachwalter ihm gesagt habe, „dass ich nicht kommen muss“.
Sollte dem so sein, komme das einer gerichtlich strafbaren Amtsanmaßung gleich, meinte der Richter. Denn nur der zuständige Richter sei dazu befugt, den Angeklagten auszuladen. Sollte der Betreuer das nicht zur Kenntnis nehmen, „wird er nicht mehr lange Sachwalter sein“.
Den Unmut des Richters zog sich der Sachwalter auch deshalb zu, weil er den Besachwalteten zum Strafprozess nicht begleitete und der neuerlich angesetzten Verhandlung fernblieb. Was er dem Sachwalter ausrichten möge, teilte der Richter dem Verteidiger mit: „Er soll nächstes Mal zur Verhandlung erscheinen und sich die strafrechtlichen Bestimmungen zur Amtsanmaßung ansehen.“
Der reumütig geständige Besachwaltete wurde wegen versuchter Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete IV-Pensionist kam mit einer Geldstrafe von 2400 Euro davon – 300 Tagessätze zu je acht Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Alkoholisiert hatte der 53-Jährige am 18. Dezember 2012 in einer Tankstelle im Bezirk Bregenz randaliert, die Kassierin bedroht und dort vor den Augen der herbeigerufenen Polizei einen Gegenstand zerschlagen.
Entzug
„So kann man sich nicht aufführen“, sagte der Richter zum Angeklagten. Sobald er Alkohol trinke, „ist es vorbei mit ihm“, sagte die Tankstellenkassierin über den Mann, dem inzwischen ein Hausverbot erteilt wurde. Seit dem Vorfall habe er nichts mehr getrunken, sagte der Frühpensionist. Er sei im Suchtkrankenhaus Maria Ebene gewesen und „mache einen Entzug“.
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