Ein Termin für Rhesi-Abstimmung in Koblach steht zwar noch nicht fest, soll aber noch im Sommer über die Bühne gehen. Die Abstimmung birgt jedoch formalrechtliche Gefahren, berichtet der “ORF Vorarlberg” am Sonntag. Grund dafür ist, dass einige Gemeindevertreter zugleich Nutzungsberechtigte der Gemeindeflächen sind. Sie dürften somit nicht abstimmen, weil sie befangen sind.
Ergebnis wäre anfechtbar
Eine Befangenheit kann jedoch nicht vom Bürgermeister oder einer Behörde verordnet werden. Diese Entscheidung muss jeder Mandatar für sich selbst treffen. Sollte das Abstimmungsergebnis durch als befangen eingestufte Gemeindevertreter jedoch beeinflusst werden, ist die Entscheidung anfechtbar und könnte wegen eines Formalfehlers aufgehoben werden, so Bezirkshauptmann Herbert Burtscher gegenüber dem ORF.
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