Der Vorarlberger Landesrechnungshof (RH) kommt in seinem am Freitag publizierten Bericht zum Thema Förderung Erneuerbarer Energie zum Schluss, dass durch das Ökostromgesetz zum Teil ineffiziente Strukturen und Technologien unterstützt werden. RH-Direktor Herbert Schmalhardt betonte gegenüber der APA, dass die Förderung erneuerbarer Energie grundsätzlich positiv zu sehen sei. Es müsse aber auf mögliche Überförderung und auf die Effizienz der Strukturen geachtet werden.
Die Gesamtbeträge aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zur Förderung der erneuerbaren Energie sind in Vorarlberg von 5,4 Mio. Euro im Jahr 2000 auf 5,6 Mio. Euro im Jahr 2004 angestiegen. Die Landesmittel erhöhten sich in dieser Zeit von 1,9 Mio. Euro auf 3,3 Mio. Euro, also um 75 Prozent. Etwa 71 Prozent der ausschließlichen Landesmittel fließen in die Solarenergie.
Laut Schmalhardt belasten die Kosten für die Ökostromabgabe einen durchschnittlichen Haushalt mit 13 bis 16 Euro pro Jahr. Heuer würden es 26 Euro und in den kommenden Jahren möglicherweise über 30 Euro sein. Eine Evaluierung der geförderten Anlagen sei bisher aber nicht erfolgt. Insbesondere die Photovoltaik erreiche derzeit nur einen geringen Grad an Effizienz, so Schmaldhardt. Nach Ansicht des RHs sei die Technologieförderung in dieser Hinsicht nicht zweckmäßig. Die Gefahr der Überförderung sah der RH auch im Bereich der Biogasanlagen in Kombination mit dem Ökostromtarif. Die Förderung sei deshalb im Vorjahr zu Recht eingestellt worden.
Als Empfehlungen sprach der RH aus, die landeseigenen Richtlinien mit Berührungspunkten zu Bundes- und EU-Förderungen zu harmonisieren. Potenziale für Abwärmenutzung und Kleinwasserkraftwerke sollten erhoben und entsprechende Fördermöglichkeiten geprüft werden. Ebenfalls als notwendig erachtete der RH die Evaluierung der Förderung von Biomassekleinfeuerungs – und Solaranlagen sowie eine Erhebung zu Biomasseproduktion und -bedarf.
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