RH-Kritik an Doppelgleisigkeiten bei Landeslehrern
Anlass ist eine Querschnittsprüfung des Landeslehrer-Controlling des Bundes und der Länder Kärnten, Niederösterreich und Salzburg. Dabei zeigte sich, dass trotz sinkender Schülerzahlen die Ausgaben für die Landeslehrer deutlich gestiegen sind.
Zwischen 2006/07 und 2009/10 hat dem RH-Bericht zufolge die Zahl der Schüler an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnische Schule) um 6,8 Prozent abgenommen, dennoch sind in diesem Zeitraum die Ausgaben für Landeslehrer um rund zehn Prozent gestiegen. An den Berufsschulen steht einem Schüler-Plus von 4,5 Prozent eine Kostensteigerung von 20 Prozent gegenüber. Insgesamt hat der Bund 2009/10 rund 3,35 Mrd. Euro für Landeslehrer ausgegeben.
Kritik an geteilter Verantwortung
Generelle Kritik übt der Rechnungshof an der geteilten Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung. So ist der Bund bei den Landeslehrern nur für die Gesetzgebung beim Landeslehrerdienstrecht zuständig, die Vollziehung liegt bei den Ländern. Dabei ist in Kärnten und Salzburg die jeweilige Schulabteilung bei den Ämtern der Landesregierung zuständig, während Niederösterreich die Diensthoheit an die Bundesorgane Landes- und Bezirksschulrat übertragen hat.
Forderung nach einheitlicher Gesetzgebung
RH-Präsident Moser forderte im Ö1-Mittagsjournal, “dass derjenige, der die Kosten verursacht auch dafür aufzukommen hat”. Es brauche eine einheitliche Gesetzgebung, ein einheitliches Schulbudget und Qualitätssicherung auf zentraler Ebene, eine einheitliche regionale Ebene für Steuerung, Aufsicht und Kontrolle sowie mehr Autonomie für die Schulen etwa bei der Personalauswahl. Dass es derzeit neun verschiedene Diensthoheitsgesetze für Landeslehrer gebe, führe zu Ineffizienzen und mehr Kosten.
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