Es schien ein ganz normaler Routineeinsatz zu werden, als zwei Beamtinnen der Sektorstreife Rankweil I in den frühen Morgenstunden des 8. Juli 2007 zu einer Schlägerei gerufen wurden. Doch dann fiel ein Schuss, und die Ereignisse überschlugen sich. Es kam zur Festnahme eines Rankweilers und seiner beiden Söhne, ihr Haus wurde durchsucht, mehrere Waffen wurden beschlagnahmt. Drei Jahre nach einer Maßnahmenbeschwerde der Familie stellte der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Vorarlberg nun fest, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Es wäre notwendig und möglich gewesen, die Frage der gerichtlichen Anordnungen abzuklären, heißt es in dem Erkenntnis zusammenfassend.
Mit Schrotflinte geschossen
Rückblende: Als die Beamtinnen vor dem Einfamilienhaus in Rankweil eintreffen, finden sie einen am Boden liegenden Verletzten. Ein 16-jähriger Bursch aus Klaus wurde übel zugerichtet, blutet aus dem Mund und am Kopf. Ein ausländerfeindlicher Hintergrund wird vermutet. Die beiden Tatverdächtigen ein damals 19-jähriger Rankweiler und dessen Bruder sind zu diesem Zeitpunkt schon zu Hause. Während die Beamtinnen das Opfer vor Ort befragen, kommt plötzlich der Vater mit seinen Söhnen aus dem Haus und ballert mit einer Schrotflinte in den Nachthimmel. Nachdem sich die Polizistinnen zu erkennen gaben, kehren die Männer wieder ins Haus zurück. Sofort werden alle verfügbaren Patrouillen zusammen gezogen, auch das Sondereinsatzkommando Cobra fährt vor. Die Exekutivbeamten ersuchen bei der Staatsanwaltschaft dringend um die Erlassung des Haftbefehls. Da die Männer jedoch kurze Zeit später auf einen Anruf der Polizei reagieren und aus dem Haus kommen, beantragt der diensthabende Staatsanwalt keinen Haftbefehl. Trotzdem werden die drei Rankweiler sofort festgenommen, zwei sogar in Handschellen gelegt. Bei der Hausdurchsuchung entdecken die Polizisten dann ein regelrechtes Waffenarsenal: Jagd- und Luftruckgewehre, Schrotflinten insgesamt 14 Langwaffen sowie große Mengen Munition werden beschlagnahmt. Die drei Männer müssen mit auf den Polizeiposten und werden erst zwei Stunden später auf freien Fuß gesetzt.
Keine Gefahr in Verzug
In dem den VN nun vorliegenden Erkenntnis spricht der UVS aus, dass die Festnahmen und die nachfolgende Anhaltung der Männer sowie die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung der Waffen rechtswidrig erfolgt seien. Die Festnahme sei nicht unmittelbar nach der vermeintlichen Straftat ausgesprochen worden und es wäre genügend Zeit gewesen, die Einholung eines Haftbefehls durch einen U-Richter abzuklären, begründet der UVS. Auch für die Hausdurchsuchung bestand laut Erkenntnis keine Rechtsgrundlage, da keine Gefahr in Verzug war und kein richterlicher Befehl vorlag. Dasselbe gelte für die Beschlagnahmung der Waffen. Der richterliche Befehl sei erst eingeholt worden, als sich die Waffen schon in Gewahrsam der Polizei befanden, wie es heißt.
Völlig überzogen reagiert
Die Beamten waren einfach nicht in der Lage, die Situation richtig zu beurteilen, kritisiert Rechtsanwalt Martin Mennel den nächtlichen Polizeieinsatz. Die Polizei hätte nicht nur ohne gesetzliche Grundlage, sondern auch völlig überzogen reagiert. Auch in der Anzeige gegen seine Mandanten hätten die Beamten den Sachverhalt dramatisiert, so Mennel. Die Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und des Vergehens nach dem Waffengesetz endeten jeweils mit einem Freispruch. Hängen blieb die Körperverletzung. Und die 14 Waffen sind bis heute beschlagnahmt.
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