Des weiteren hat das Landgericht Berlin die Berufung beim deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), zugelassen. “Der heutige Beschluss hat damit noch keine Rechtskraft erlangt, so dass der vorgenannte Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg zunächst fort gilt”, heißt es in der Aussendung des Landgerichts Berlin.
Ein Sprecher des zum vorläufig bestellten Insolvenzverwalters Lucas Flöther erklärte gegenüber der APA, “es besteht eine Beschwerdefrist von zwei Wochen, solange ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig”. Die Niki Luftfahrt GmbH prüfe nun, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.
(APA)
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