Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech musste sich am Mittwoch nach der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl vor Gericht verantworten. Zech bestätigte entsprechende Medienberichte am Donnerstag gegenüber der APA. Er wurde von der Republik auf Schadenersatz in Höhe von 36.000 Euro geklagt, weil die Wahl 2016 wiederholt werden musste, nachdem Wahlkuverts zu früh geöffnet worden waren.
Bund verlangt Teil der Neuwahl-Kosten zurück
Für einen früheren Vorarlberger Bezirkshauptmann-Stellvertreter bezahlte seine Versicherung. Bezirkshauptmann Zech ist allerdings nicht versichert und sollte die verlangten 36.000 Euro selbst bezahlen. Er verweigert dies. Beim Termin am Arbeitsgericht Feldkirch bot sein Anwalt Philipp Längle 4.000 Euro Schadenersatz, die Republik sollte die Prozesskosten ersetzen. Sein Anwalt argumentierte, allein in den Bezirken Schwaz und Innsbruck-Land fänden sich ein Viertel all jener Wahlkarten, deren Auszählung beanstandet wurde, in Bregenz dagegen nur ein bis zwei Prozent. Zudem habe die Versicherung des zweiten beklagten Mitarbeiters bereits bezahlt, daher wäre eine mögliche Schuld ohnehin beglichen. Das Angebot wurde von der Finanzprokurator per Telefon abgelehnt.
Die gegnerische Anwältin brachte laut Medien als Gegenvorschlag 12.000 Euro ein, womit Zech wiederum nicht einverstanden war. Trotz eines entsprechenden Appells der Richterin kam es am Mittwoch nicht zu einer Einigung. Wie es in dem Prozess weitergeht, werden die weiteren Verfahrensschritte zeigen. Wenn sich nicht doch noch eine Einigung erzielen lässt, ergeht ein schriftliches Urteil. Zech wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, wiederholte aber am Donnerstag gegenüber der APA, das Vorgehen des Bundes sei "nicht nachvollziehbar und unverständlich". "Meine Mitarbeiter und ich haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt", betonte er. Das sei vor einigen Wochen durch klare Freisprüche in erster Instanz eindrücklich untermauert worden. Man müsse abwarten, wie es nun in der Sache weitergehe.
(APA)
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