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Reparaturförderung neu aufgelegt – was sich im Dezember alles ändert

Der Reparaturbonus wird zur Geräte-Retter-Prämie: Ab Dezember 2025 fördert der Bund wieder Reparaturen – aber nur noch für Haushaltsgeräte.
Der Reparaturbonus wird zur Geräte-Retter-Prämie: Ab Dezember 2025 fördert der Bund wieder Reparaturen – aber nur noch für Haushaltsgeräte. ©CANVA
Der Reparaturbonus des Bundes wurde beendet – die "Geräte-Retter-Prämie" startet im Dezember. Hier ein Überblick über alle Leistungen, Voraussetzungen und Abläufe der bisherigen Förderung.

Ab Dezember 2025 fördert der Bund wieder Reparaturen in privaten Haushalten – diesmal unter dem Namen "Geräte-Retter-Prämie". Damit löst das Umweltministerium den im Frühjahr gestoppten Reparaturbonus ab. Das erklärte Ziel bleibt gleich: weniger Elektroschrott, mehr Nachhaltigkeit.

"Mit der Geräte-Retter-Prämie machen wir nachhaltiges Handeln attraktiver", sagte Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP). Besonders Geräte, die sonst im Müll landen würden, sollen so länger genutzt werden können.

Norbert Totschnig (ÖVP) ©APA

Was wird gefördert – und was nicht?

Gefördert werden künftig Reparatur, Service und Wartung von:

  • Waschmaschinen
  • Geschirrspülern
  • Elektroherden
  • Staubsaugern
  • anderen typischen Haushalts-Elektrogeräten

Nicht mehr gefördert werden:

  • Smartphones und Tablets
  • E-Bikes und Fahrräder
  • Massagesessel, Fußsprudelbäder oder andere Wellnessgeräte

Diese Kürzungen begründet das Umweltministerium mit dem Ziel, die Förderung langfristig finanzierbar und effizienter zu gestalten.

So funktioniert die neue Förderung

Die Rahmenbedingungen der Geräte-Retter-Prämie orientieren sich am bisherigen Modell:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Prämie beantragen.
  • Der Bon wird online erstellt und kann innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
  • Die Reparatur wird zuerst voll bezahlt, die Förderung danach auf das Konto rücküberwiesen.

Geplant sind folgende Förderhöhen:

  • Bis zu 200 Euro pro Reparatur bzw. Service
  • Bis zu 30 Euro für einen Kostenvoranschlag

Die genauen Details werden derzeit noch vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK) finalisiert.

Weniger Budget, gezielter Einsatz

Für das neue Programm sind 30 Millionen Euro jährlich im Bundesbudget vorgesehen – ein deutlich kleinerer Betrag als beim Vorgänger. Laut Ministerium sollen die Mittel nun zielgerichteter eingesetzt werden. Die Zahl der Partnerbetriebe soll beibehalten oder sogar ausgeweitet werden.

Seit 2022 wurden rund 1,7 Millionen Reparaturbons eingelöst – besonders häufig für Smartphones, Kaffeemaschinen, Waschmaschinen und Geschirrspüler. Auch diese Geräte sollen weiterhin im Zentrum der Förderung stehen.

So bleibt man informiert

Die wichtigsten Links und Infos rund um die neue Förderung sind unter www.reparaturbonus.at zu finden. Dort wird im Dezember auch der neue Bon abrufbar sein.

Die Liste der teilnehmenden Betriebe sowie förderfähigen Geräte wird ebenfalls dort veröffentlicht.

(VOL.AT)

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