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Rentnerin 17 Stunden unterm Ofen eingeklemmt

OLG Innsbruck bestätigt erstinstanzliches Urteil des LG Feldkirch.
OLG Innsbruck bestätigt erstinstanzliches Urteil des LG Feldkirch.
Innsbruck, Feldkirch. 138 Kilo schwerer Ofen war nicht befestigt, fiel um und verletzte eine Pensionistin. Sie erhält 30.000 Euro Schmerzensgeld vom Ofenlieferanten.

Die zum Zeitpunkt des Unfalls 78-jährige Bregenzerin war 17 Stunden in ihrer Wohnung unter ihrem umgestürzten Nachtspeicherofen eingeklemmt. Dabei wurde sie am linken Fuß schwer verletzt. Dafür muss ihr der Lieferant des 138 Kilogramm schweren Ofens als Schadenersatz 39.370 Euro bezahlen. So endete ein Zivilprozess, den die vom Bregenzer Rechtsanwalt Sascha Lumper vertretene Pensionistin als Klägerin geführt hatte.

Zu der Schadenersatzzahlung wurde die beklagte Unterländer Elektrohandelsfirma verurteilt, weil deren Monteur entgegen der Montage-Anleitung des Herstellers den schweren Ofen weder an der Wand noch am Boden befestigt hatte.

Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch hat in zweiter Instanz das Innsbrucker Oberlandesgericht bestätigt. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Demnach hat die beklagte Partei, die den Ofen verkauft und aufgestellt hat, der verletzten Seniorin allein an Schmerzengeld 30.000 Euro zu bezahlen. Beim zugesprochenen Schadenersatz entfallen 7000 Euro auf Haushaltshilfe. Die beklagte Firma haftet zudem für allfällige künftige Schäden aus dem Unfall.

Die Pensionistin hat bei dem Haushaltsunfall ein Quetschtrauma des linken Fußes und linken Unterschenkels erlitten. Seither hinkt sie und muss einen orthopädischen Schuh tragen. Die betagte Dame musste mehrere Wochen lang in verschiedenen Krankenhäusern stationär versorgt werden.

Auf Ofen gesessen

Wie es zu dem Unfall gekommen ist, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Die verletzte Frau sagte, sie könne sich nicht daran erinnern. Sie glaube, dass sie auf dem Ofen gesessen sei. Danach könnte der Nachtspeicherofen umgestürzt sein und sie eingeklemmt haben.

Kein Mitverschulden

Die beklagte Lieferfirma des Ofens vertrat in dem zivilen Rechtsstreit den Standpunkt, die Rentnerin treffe ein Mitverschulden. Die Verantwortung für den bedauerlichen Vorfall sei deshalb im Verhältnis 50:50 zu teilen. Die Gerichte nahmen allerdings ein Alleinverschulden des Elektrogeschäfts an, das den Ofen ordnungsgemäß befestigen hätte müssen. Der beklagten Partei sei der Beweis für ein Mitverschulden der Frau nicht gelungen.

Der Unfall ist am Abend des 7. August 2013 passiert. Die vom 2007 gekauften Ofen eingeklemmte 78-Jährige konnte sich nicht selbst befreien. Erst 17 Stunden später, am 8.8.2013 um 15.30 Uhr, hörte ein Nachbar die leisen Hilferufe der auf dem Bauch liegenden Verletzten.

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