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Rentner schlägt Rentner

Der Angeklagte ist haftunfähig.
Der Angeklagte ist haftunfähig. ©VOL.AT/Eckert
29-fach Vorbestrafter muss zahlen, Haft kommt nicht in Frage.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen den zwei Feldkircher Rentnern ist ein jahrelanger Nachbarschaftskonflikt. Immer wieder kommt es zu diversen Beschuldigungen und Anzeigen. Der Nachbar filmt und fotografiert zudem gerne die angeblichen Missstände. Das wiederum ärgert den 70-jährigen, mehrfachen Vater, der bereits 29 Vorstrafen hat. „Ich will nur in Frieden leben“, behauptet er. „Wenn man ständig gefilmt wird, kann einem schon mal der Hut platzen“, meint der Angeklagte.

Haftunfähigkeit

Dass er seinen Nachbarn mit einem Knüppel in der Hand zum Aufhören nötigte, steht für das Gericht fest. Ebenso, dass er ihn dazu an der Hand verletzte. Mit einem rund einen Meter langen Holzknüppel erwischte er seinen Kontrahenten an der Hand. Dieser erlitt eine leichte Verletzung, wofür der Angeklagte 100 Euro bezahlen muss. Belegt sind die rabiaten Szenen durch die Videokamera des Opfers. Die Gelstrafe für den betagten Herrn: 1680 Euro. Vor Haft braucht er sich übrigens nicht zu fürchten, denn er hat ein Attest, das ihm Haftunfähigkeit bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Red.)

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