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Rentner belästigte Verkäuferin sexuell

Der Rentner wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Rentner wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. ©VOL.AT/Rauch
Wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung wurde der unbescholtene Pensionist gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 640 Euro (160 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.

Von Seff Dünser / NEUE

Davon beträgt der zu bezahlende Teil 320 Euro. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen.

Küssen und Grapschen

Nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter hat der Angeklagte im Mai des vergangenen Jahres in einem Feldkircher Modegeschäft versucht, eine Verkäuferin gegen deren Willen auf den Mund zu küssen und ihr an die Brust zu greifen.

Der Strafrichter hielt die Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig. Die 26-jährige Zeugin sagte, der angeklagte 74-Jährige sei des Öfteren in das Modegeschäft gekommen. Er habe dabei stets mit ihr geredet, aber nie etwas gekauft. Am 14. Mai 2018 habe er ihr zur Begrüßung ein Bussi gegeben. Sie habe ihm dafür eine Wange hingehalten. Danach habe der Mann sie am Kinn und an der Schulter gehalten. Und er habe versucht, sie auf den Mund zu küssen. Sie habe ihren Kopf wegbewegt und so einen Kuss auf den Mund verhindern können.

Danach habe er versucht, ihr an die Brust zu greifen. Sie habe ihm aber die Hand weggeschlagen. Zuletzt sei sie weggegangen, und er sei ihr nachgegangen.

Kennzeichen notiert

Die Filialleiterin des Geschäfts gab am Mittwoch als Zeugin zu Protokoll, ihre Mitarbeiterin sei zitternd und weinend zu ihr gekommen. Die 26-Jährige habe ihr von den versuchten sexuellen Übergriffen erzählt. Sie habe dann den Mann zur Rede gestellt und ihm gesagt, er dürfe ihre Mitarbeiterin nicht begrapschen. Aber er habe nur gegrinst. Sie habe sich danach sein Autokennzeichen notiert, berichtete die 47-Jährige.

Der 74-Jährige habe die Dreistigkeit besessen, trotz des Vorfalls und des ihm auferlegten Hausverbots an einem anderen Tag ihr Modegeschäft wieder zu betreten, merkte die Filialleiterin an.

„Nur aus Spaß“

Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Er habe der Verkäuferin im Spaß nur ein Begrüßungsbussi gegeben, sagte der Rentner aus dem Bezirk Feldkirch. Richter Gschwenter folgte jedoch den Angaben der beiden Belastungszeuginnen.

Er gehe davon aus, dass der 74-Jährige keine Straftat mehr begehen werde. Deshalb sei eine teilbedingte Geldstrafe ausreichend. Die junge Frau habe sich nicht geschickt verhalten, indem sie dem Angeklagten zuerst die Wange für ein Bussi hingehalten habe.

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