Seit Jahren sucht die Liechtensteiner Regierung einen Weg zur Trennung von Kirche und Staat.
Vaduz – Sozusagen als Einleitung der Trennung von Kirche und Staat hat im vergangenen Jahr hat die Liechtensteiner Regierung das neue Religionsgesetz in einer Vernehmlassungsvorlage an die betroffenen Stellen ausgesendet. 28 Stellungnahmen gingen ein, wobei die meisten kritischen Stimmen zu der von der Regierung vorgeschlagenen reinen Selbstfinanzierung (Spenden und sonstige Einnahmen) der Glaubensgemeinschaften kamen. Die Forderung ist nun, nicht eine gänzliche Selbstfinanzierung, sondern ein neues Finanzierungssystem zu schaffen. Dieses soll den Religionsgemeinschaften ein wirtschaftliches Auskommen sichern, ohne eine Kirchensteuer bzw. Mandatssteuer einführen zu müssen.
Mandatssteuer
Derzeit ist die Kirchensteuer in der Gemeindesteuer inkludiert, ohne dass sie in irgendeiner Form ausgewiesen wird. Die Kosten für Kirchen, Friedhöfe, Pfarrer, usw. berappen die Gemeinden. Mit dem geplanten Religionsgesetz wird auch die Möglichkeit angedacht, anstelle der Kirchensteuer eine Mandatssteuer zu ersetzen. Die Mandatssteuer muss bezahlt werden, den Bürgern bleibt es frei das Geld einer Glaubensgemeinschaft und/oder sozialen Gemeinschaften, usw. zukommen zu lassen. Regierungschef Klaus Tschütscher: „Es wäre eine Möglichkeit die Mandatssteuer einzuführen, eine Kirchensteuer ist abzulehnen.“ Ähnlich argumentiert auch Erbprinz Alois, der sich eine Mandatssteuer „vorstellen“ könnte. Bezüglich der Aufteilung des Kirchenvermögens gehen die Meinungen zwischen Erzbistum, Staat und Volk noch weit auseinander.
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