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Reine Willkürakte

In Vorarlberg werde mit zweierlei Maß gemessen, was die Werbeverbote im Bereich unserer Autobahn angeht. [13.9.99]

Dies beklagte am Montag der Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender im Unternehmen des freiheitlichen Wirtschaftskammer-Vizepräsidenten Roman Zech, in der Firma Zech Kunststoffenster, die wie benachbarte Betriebe entlang der Götzner
Industriestraße (Lastenstraße) mit Strafbescheiden begelückt werden, wenn
sie am Firmendach Werbetafeln anbringen.

Lapidare Verbotsbegründung der
(weisungegebundenen) Bezirkshauptmannschaften laut RfW: Werben am
Firmengebäude ist erlaubt, Werben am Firmendach nicht. RfW-Obmann Ing.
Fritz Amann: “Was ist dann mit dem Messepark los, mit Spar, mit der BayWa,
mit zig anderen Unternehmen, die ihre Dächer geradezu zu Lichtarenen
ausgebaut haben?”

RfW-Appell an LH Sausgruber: Wenn die ÖVP schon bei jeder
Gelegenheit einen “Wirtschaftsstandort mit menschlichem Antlitz”
propagiere, solle sie nicht nur bei Klein- und Mittelbetrieben gleich Maß anlegen wie bei den Riesen, sie solle sich vor allem etwas anderes
einfallen lassen, als die “Strafkeule” zu schwingen, wenn jemand tut, was an einem erfolgreichen Wirtschaftsstandort möglichst viele tun sollten – nämlich Werbung für ihr Qualitätsprodukt zu betreiben.

Von Erich Ortner

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(Bild: VN-Archiv)

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