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Registrierung in Gastro und bei Veranstaltungen kommt

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Die Polizei soll nun doch nicht zu Corona-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde Donnerstagabend noch einmal geändert.

(Update von 17:30 Uhr): Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze am Freitag.

Im ursprünglichen Entwurf hat es geheißen, dass der Polizei die Befugnis erteilt wird, in Wohnungen z.B. die Einhaltung von Quarantäne kontrollieren zu können.

Pflicht-Registrierung kommt

Personen-Registrierungen können alledings künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, aber auch in Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden.

Ein entsprechender Abänderungsantrag soll am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden.

Bis Mitte 2021 befristet

Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All dies gilt nur, wenn sich die Person mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält. Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden. Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.

Festgeschrieben wird ferner eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

SPÖ ortet massiven Eingriff ins Privatleben

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sieht hier einen massiven Eingriff ins Privatleben, noch dazu, wo die Regelung unbefristet sei und es keine Begutachtung gegeben habe. Was die Registrierungspflicht für Heime und Krankenhäuser betrifft, fragt Leichtfried in einer Aussendung, ob die Bundesländer diesmal vorher informiert und eingebunden gewesen seien.

Vorgesorgt wird schließlich noch für die weihnachtlichen Reise-Einschränkungen. Bei der Reise-Verordnung wird nicht mehr nur auf Risiko-Staaten sondern auf alle Länder abgestellt.

(APA)

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