Nach Ansicht der Anwälte von Polanski hätte deren Veröffentlichung bewiesen, dass das Auslieferungsbegehren der US-Justiz auf falschen und unvollständigen Informationen beruht. Die Schweizer Behörden, die über eine Auslieferung des Star-Regisseurs entscheiden müssen, seien nicht im Besitz der für eine Beurteilung notwendigen Akten. Dies sah Richter Peter Espinoza anders: “Die Schweizer Behörden haben die Informationen, die sie brauchen”, um über eine Auslieferung zu entscheiden, sagte Espinoza nach einer Anhörung am Montag.
Polanski wurde am 26. September 2009 aufgrund eines Haftbefehls aus den USA bei der Einreise in die Schweiz in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Seit Anfang Dezember sitzt er in seinem Ferienhaus im Berner Oberland mit einer elektronischen Fußfessel in Hausarrest.
Gemäß dem offiziellen Auslieferungsersuchen der USA drohen Polanski bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis. Er soll 1977 eine 13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht und sie danach sexuell missbraucht haben. Er bekannte sich damals als schuldig, floh aber vor der offiziellen Strafverkündung ins Ausland.
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