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Regionen in der EU nicht benachteiligen

In Brüssel findet am Dienstag, eine Konferenz der EU-Kommission statt, die sich mit Fragen der Kohäsionspolitik und der Rolle der Regionen in der erweiterten Union befasst.

An der Spitze der Teilnehmer stehen die EU-Kommissare Michel Barnier, Anna Diamantopoulou und Franz Fischler. Das Land Vorarlberg wird durch Landtagspräsident Manfred Dörler vertreten.
Die Stärkung des territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist eine zentrale Herausforderung für die erweiterte Union. Angesichts der Zunahme von Unionsbürgern, die in Regionen mit einem Pro-Kopf-Einkommen unterhalb des Durchschnitts leben, müssen die Regionen umfassend in die Kohäsionspolitik eingebunden werden. Bei der künftigen Gestaltung der EU-Politik müssen auch neue Kriterien wie Ausbildung, Innovation und Produktivität – zusätzlich zu den Investitionen in Sachkapital und Infrastruktur – berücksichtigt werden, so Dörler. Wichtig sei, “dass vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips die Mitgliedsstaaten und Regionen innerhalb des EU-weiten Förderrahmens selbst die Prioritäten konkretisieren und Förderungsschwerpunkte festlegen können”.

Der EU-Konvent wird in wenigen Tagen seine Arbeit abschließen. Dörler sieht es als Gewinn, dass Regionen und lokale Gebietskörperschaften nach der neuen EU-Verfassung als Teile der nationalen Identität von der EU respektiert werden müssen. Allerdings seien Forderungen wie etwa das Klagsrecht der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen unberücksichtigt geblieben. Erste positive Schritte, so Dörler, sind bezüglich einer nachvollziehbaren und transparenten Kompetenzordnung gesetzt worden: “Wichtig scheint mir, dass die Bürgerinnen und Bürger die Zuständigkeiten für politisches Handeln klar der lokalen, regionalen, nationalen oder EU-Ebene zuordnen können.”

Der Ausschuss der Regionen (AdR) wurde zwar mit dem Klagsrecht wegen Subidiaritätsverletzungen aufgewertet, es wurde ihm aber keine Organstellung zuerkannt. Dörler: “Es ist nicht akzeptabel, dass die Zusammensetzung des AdR auf Vorschlag der EU-Kommission überprüft werden kann. Im Sinne der Autonomie ist es es den Mitgliedsstaaten und Regionen zu überlassen, dem Rat Vorschläge zu erstatten.” Wegen der vielfältigen Interessenslagen ist es für Dörler außerdem wünschenswert, die Mitwirkung des AdR an der Gesetzgebung nicht auf einzelne Bereiche zu beschränken, sondern ihn grundsätzlich einzubeziehen

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