Diese Kompetenz gibt ihm die Verfassung, aber noch nie hat ein Bundespräsident sie genützt.
Bundespräsident könnte Regierung entlassen
Im Fall der Entlassung der Regierung müsste Van der Bellen allerdings einen neuen Bundeskanzler ernennen, erklärte der Verfassungsexperte Theo Öhlinger der APA. Dieser Bundeskanzler müsste dann Koalitionsverhandlungen führen, er bräuchte das Vertrauen der Mehrheit des Nationalrates. Denn der Nationalrat könnte einem neuen Kanzler und den von ihm vorgeschlagenen und vom Bundespräsidenten ernannten Ministern mit einfacher Mehrheit das Misstrauen aussprechen. Und dann müsste der Bundespräsident sie wieder entlassen und einen neuen Kanzler ernennen.
“Das könnte theoretisch lange hin- und hergehen”, merkte Öhlinger an. Wie ein Bundespräsident die Entlassung einer Regierung politisch durchsteht, könne man nicht abschätzen, denn “das hat es noch nie gegeben”. Seine Position ist jedenfalls eine starke und abgesicherte, der direkt vom Volk gewählte Bundespräsident ist de facto unabsetzbar. Vor Ende der Funktionsperiode wäre dies nur über eine Volksabstimmung möglich.
(APA/red)
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