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Regierung prüft Rückforderungen von Parteiakademien

Winterstein verweist auf das Publizistikförderungsgesetz.
Winterstein verweist auf das Publizistikförderungsgesetz. ©APA/Helmut Fohringer
Die Regierung prüft, ob sie Geld von mehreren Parteiakademien zurückfordern soll. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht die Bundesregierung konkret aufgefordert, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern.

Der Rechnungshof (RH) hatte kritisiert, dass Förderungen in den Jahren 2012 bis 2017 zweckwidrig verwendet worden waren. Betroffen sind die Institute von FPÖ, Grünen, Team Stronach und BZÖ. Man werde sich den Bericht genau anschauen, sagte Regierungssprecher Alexander Winterstein am Freitag in einem Pressebriefing.

RH verweist auf Publizistikförderungsgesetz

Konkret verweist der Rechnungshof in seinen Berichten auf das Publizistikförderungsgesetz (PubFG), das Vorgaben über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel enthält. Nähere Regelungen finden sich in den Richtlinien, die der im Kanzleramt eingerichtete Beirat erstellt hat. Werden Fördermittel gesetzes-oder satzungswidrig verwendet, müssen Parteiakademien diese an den Bund zurückzahlen.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht die Bundesregierung konkret aufgefordert, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern. Man werde "sehr genau nachschauen", meinte Winterstein dazu. Auch Empfehlungen an den Gesetzgeber selbst haben die Prüfer ausgesprochen. So wären etwa in das Publizistikförderungsgesetz klarstellende Bestimmungen zum Verbrauch von zuerkannten Fördermitteln nach letztmaliger Auszahlung aufzunehmen.

Empfehlungen des Rechnungshofs wird man prüfen

Auch zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen konnte Winterstein noch nichts Konkretes sagen. Auch die dahin gehenden Empfehlungen des Rechnungshof werde man jedenfalls prüfen, kündigte der Regierungssprecher an.

(APA/Red)

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