Bei der Wirtschaftskammer gibt es viele Anrufe von Leuten, sie sich nicht auskennen.
Strafe bis zu 37.000 Euro
Seit Anfang März gibt es eine Gesetzesverschärfung beim Verschicken von Werbe-Mails, so der ORF.
Wer ohne schriftliche Zustimmung des Empfängers Mails zu Werbezwecken verschickt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 Euro rechnen.
Erhöhung des Absatzes
Jedes Mail, das auf die Erhöhung des Absatzes zielt, ist ein Werbe-Mail und deshalb ohne Einwilligung des Empfängers verboten.
Noch keine Anzeigen
Es hat viele Anfragen gegeben, da sich die Leute nicht mehr ausgekannt haben, so Christoph Rümmele von der Wirtschaftskammer. Bis jetzt wurde aber niemand angezeigt.
Wie sich die neue Bestimmung auswirken wird, könne derzeit noch nicht gesagt werden, so Rümmele.
Handel: Klassische Werbung Der Spartengeschäftsführer des Handels, Manfred Fiel, sagt, dass sei Bereich kaum betroffen sei, da zum Großteil in Print- und elektronischen Medien geworben wird.
Weniger Newsletter
Wolfgang Pendl, Vertreter der PR-Büros in der Fachgruppe Werbung spricht von einer nachteiligen Regelung. Die Anzahl der Adressaten von Newslettern reduziere sich von 700 auf 100.
Die Rückverlagerung der Werbung in den klassischen Bereich komme ihm teuer zu stehen, so Pendl.
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