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Rechtskräftig: Drei Jahre Haft für Vermögensberater

Dritte Anklage gegen Dieter Sperger eingebracht.
Dritte Anklage gegen Dieter Sperger eingebracht. ©VOL.AT/ Hofmeister
Feldkirch. Unbekämpftes Urteil: Dieter Sperger hat zumindest eine Million Dollar veruntreut.

Das erste Urteil im Strafverfahren gegen den ehemaligen Vermögensberater und früheren Präsidenten des FC Lustenau ist rechtskräftig. Zu drei Jahren Gefängnis wurde der einstige Vermögensverwalter wegen des Verbrechens der Veruntreuung verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landesgerichts Feldkirch hat der Angeklagte zumindest eine Million Dollar aus den Zinsgewinnen der Veranlagung eines britischen Kunden zu Unrecht abgezweigt.

Der Angeklagte habe die ursprünglich angemeldeten Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Norbert Melter vom 17. März zurückgezogen. Das teilte gestern auf Anfrage Richter Norbert Stütler als Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch mit. Die Staatsanwaltschaft habe keine Rechtsmittel angemeldet.

Ein zweiter Strafprozess gegen den Untersuchungshäftling findet am 22. April am Landesgericht statt. In seiner zweiten Anklageschrift legt Staatsanwalt Markus Fußenegger dem 52-jährigen Lustenauer Untreue mit einem Schadensbetrag von 290.000 Euro zur Last. Demnach soll Sperger als Vermögensverwalter von einer liechtensteinischen Stiftung eines Lustenauer Kunden mit Bargeldbehebungen 290.000 Euro veruntreut haben. Sperger will tätige Reue geleistet haben und so straffrei bleiben. Noch vor der Anzeige an die Staatsanwaltschaft habe er sich mit dem Geschädigten auf Rückzahlungen geeinigt.

Dritte Anklage

Noch nicht rechtskräftig ist die dritte Anklage, die wegen Untreue mit einem Schaden von 900.000 Euro eingebracht wurde. Mit 490.00 Euro soll Sperger seine eigene Vermögensverwaltungsfirma geschädigt haben, so Stütler. 206.000 Euro betrage der angeklagte Schaden durch ein „nicht strategiekonformes Risiko“ bei einer Veranlagung. Und durch eine falsche Honorarabrechnung soll der Angeklagte 207.000 Euro zu Unrecht kassiert haben.

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