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Rechtsgrundlage für Riedstraßen-Sperre "nicht gegeben"

laut Landesrat Marco Tittler fehlt die Rechtsgrundlage.
laut Landesrat Marco Tittler fehlt die Rechtsgrundlage. ©Serra/Mayer/CanvaPro
Ein autofreies Ried ist rechtlich nicht möglich. Dies gab Landesrat Tittler am Freitag bekannt.
Ein Nein allein genügt nicht
Wie es um das autofreie Ried steht
Autofreies Ried am Wochenende?

Das Thema eines verkehrsberuhigten Rieds beschäftigt die Hofsteiggemeinden im Vorarlberger Unterland schon länger. Im Gespräch war, dass zumindest an Sonn- und Feiertagen für die Riedstraßen ein Fahrverbot für Autos gelten könnte. Dies ist allerdings rechtlich nicht möglich.

Nur als "ultima ratio"

Am Freitag verständigte Landesrat Marco Tittler in einem Schreiben die plan b Gemeinden Bregenz, Hard, Lauterach, Lustenau, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach darüber, dass eine periodische Sperre der Riedstraßen unter den derzeit gültigen rechtlichen Regelungen nicht möglich ist.

An die Erlassung eines Fahrverbotes für motorisierte Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung sind strenge Anforderungen gestellt. „Ein Fahrverbot auf den Riedstraßen wäre ein massiver Eingriff und kann grundsätzlich nur als ‚ultima ratio‘ in Betracht kommen“, berichtet Tittler.

Kein Unterschied

Die Prüfung der Möglichkeit einer zeitweisen Sperre für den motorisierten Verkehr für die riedquerenden Landesstraßen L 41 und L 42 an Wochenend- und Feiertagen habe gezeigt, dass es keinen Unterschied macht, ob ein ganzjähriges oder ein auf Sonn- und Feiertage bzw. ein auf das Wochenende beschränktes Fahrverbot besteht, schildert der Landesrat. „Eine solche Verkehrsbeschränkung ist nur zulässig, wenn sie zur Erreichung der gesetzlich anerkannten Ziele notwendig ist. Diese Notwendigkeit kann nicht aufgezeigt werden“, so Tittler den Sachverhalt.

"Erhebliche Mehrbelastungen"

Der Zweck einer Landesstraße bestehe darin, eine überörtliche Verbindungsfunktion für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einzunehmen, erläutert Tittler. Dies treffe im besonderen Maße auf die riedquerenden Landesstraßen zu, die täglich – auch an Wochenend- und Feiertagen – von mehreren Tausend Kraftfahrzeugen zwischen Lustenau bzw. Höchst und den Hofsteiggemeinden befahren werden. „Eine Sperre der riedquerenden Landesstraßen für den motorisierten Individualverkehr würde zu erheblichen Mehrbelastungen auf den Ausweichrouten in den Siedlungsgebieten führen, da keine gleichwertige Verbindung, die nicht durch die Siedlungsgebiete führt, zur Verfügung steht“ führt der Landesrat aus.

Entflechtung des Verkehrs

Einmal mehr betont Landesrat Marco Tittler, dass die Förderung des Radverkehrs ein wesentlicher Eckpunkt der Mobilitätspolitik der Landesregierung sei. „Der Anteil der Radfahrer soll mit konkreten Zielen und Maßnahmen, die im Mobilitätskonzept 2019 formuliert sind, weiter erhöht werden“, unterstreicht Tittler.

Schnellstmögliche Umsetzung

Zielführend wäre laut Tittler die getrennte Führung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Das Projekt „Radfahren durchs Ried“ ist eine Radverkehrsverbindung zwischen Dornbirn, Lauterach und Lustenau, die sich bereits in Planung befindet. Die Umsetzung sollte schnellstmöglich angestrebt werden, informiert der Landesrat. Für das Projekt wurde vom Bund bereits die Auszeichnung als klimaaktiv mobil-Partner vergeben.

Vision autofreies Ried

Die Vision eines langfristigen „autofreien Rieds“ teilt der Landesrat. Das Ried vom motorisierten Verkehr zu befreien sei ein attraktives Ziel, das es zu verfolgen gelte. Dazu brauche es aber eine alternative Straßenverbindung, die nicht durch Siedlungsgebiete führt. Tittler spricht sich deshalb erneut dafür aus, das Projekt S 18 schnellstmöglich zur Umsetzungsreife zu bringen.

(VOL.AT)

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