Die Advokaten verlangen die sofortige Einstellung dieser kostenlosen Dienstleistung. Offenbar sehen sie in der Ausweitung des Konsumentenschutzes eine Einschränkung ihrer Erwerbsmöglichkeiten. Der Konsumentenschutz für alle in Vorarlberg bleibt”, versichert hingegen AK-Präsident Hubert Hämmerle.
Für Hämmerle ist diese Aktion der Ländle-Advokaten völlig unverständlich, weil damit vor allem viele Pensionisten, Jugendliche und Hausfrauen erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssten: Welcher Jugendliche kann sich denn einen Anwalt leisten, wenn er von einer ausländischen Homepage einen Klingelton heruntergeladen hat, der viel teurer ist, als beworben?” Deshalb wird die Vorarlberger Arbeiterkammer dem Druck der Advokaten nicht nachgeben und sieht einer allfälligen Klage der Rechtsanwaltskammer gelassen entgegen: Wir stehen auf der Seite der Vorarlberger Konsumentinnen und Konsumenten und geben dem Druck der Anwaltskammer nicht nach”, so Hämmerle.
Für AK-Direktor Rainer Keckeis ist die Argumentation der Advokaten, nur sie hätten ein Beratungsrecht, nicht nachvollziehbar. Das AK-Gesetz gibt einen relativ weit gesteckten Rahmen vor, innerhalb dessen die AK autonom über die Maßnahmen zur Vertretung und Förderung der Interessen der Arbeitnehmer entscheiden kann.” Diese Ermächtigung lässt auch Maßnahmen und Initiativen zu, deren Wirkung über den Bereich der kammerzugehörigen Arbeitnehmer hinausgehen. Verdeutlicht ist das in der Aufgabenbeschreibung des § 4 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz (AKG), die demonstrativen Charakter hat. Keckeis: Wenn man zum Beispiel die Aufgabe der Mitwirkung an Maßnahmen der Wirtschaftsverwaltung”, wie sie in § 4 Abs. 2 Z 6 AKG definiert wird, betrachtet, ergibt sich zwangsläufig, dass diese Mitwirkung auf alle Teilnehmer/innen des Wirtschaftslebens ausstrahlt.” Laut Direktor Keckeis ist für die Frage, was die AK an Aufgaben übernehmen darf, ausschließlich die Aufsichtsbehörde (Sozialministerium) zuständig und nicht die Vorarlberger Rechtsanwälte. Deshalb sehen wir auch einer allfälligen Klage sehr gelassen entgegen, obwohl wir beim besten Willen die Motivation der Ländle-Advokaten nicht nachvollziehen können”, so Keckeis abschließend.
Quelle: Presseaussendung der Arbeiterkammer Vorarlberg
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