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Rechnungshof: Zu viele Kleinschulen im Pflichtschulbereich

RH fordert Verpflichtung zur Schließung unterhalb bestimmter Mindestschülerzahl.
RH fordert Verpflichtung zur Schließung unterhalb bestimmter Mindestschülerzahl. ©APA (Themenbild)
Wien, Bregenz - Rechnungshof kritisiert die große Zahl der Kleinschulen in Vorarlberg.
Erhaltung bringt Mehrwert

In Vorarlberg ist jede fünfte Volksschule eine Kleinschule, in Kärnten jede zehnte und im Burgenland sitzen in einem Drittel der Volksschulen weniger als 25 Kinder – und das, obwohl die Mindestschülerzahl für deren Weiterbestand eigentlich 30 (Vorarlberg) bzw. 120 Schüler (Burgenland, Kärnten) beträgt. Eine rechtliche Verpflichtung, einen Standort bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl zu schließen, gibt es allerdings nicht, wie der Rechnungshof (RH) am Donnerstag in einem Bericht kritisiert.

Auflassung von Kleinschulen kompliziert

Der RH hat in seiner Prüfung der “Schulgemeindeverbände als Erhalter allgemein bildender Pflichtschulen” die Situation im Burgenland, Kärnten und Vorarlberg in den Schuljahren 2006/07 bis 2009/10 untersucht. In diesem Zeitraum wurden in Kärnten 16 Schulen aufgelassen, im Burgenland fünf und in Vorarlberg vier. Eine Auflassung sei derzeit “kompliziert”, wie der RH einräumt, da alle Gebietskörperschaften befasst werden müssen.

Notwendigkeit der Auflassung hinterfragen

Der Rechnungshof empfiehlt den untersuchten Bundesländern trotzdem, ihre Schulstruktur und “die Notwendigkeit von Stilllegungen zu hinterfragen”. Vor allem Schulsprengel sollten auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft und die künftige Schülerzahlentwicklung in die Schulstandortstrategie einbezogen werden, so die Forderung des RH. Unterstützung bekommt er dabei vom Unterrichtsministerium, laut dessen Stellungnahme “die hohen Ausgaben je Schüler in Österreich im Wesentlichen durch die kleinteilige Schulstruktur verursacht würden”.

Wenige Schulgemeindeverbände

Das eigentliche Untersuchungsobjekt des Berichts, die Schulgemeindeverbände, sind in den Ländern nur wenig verbreitet: So wurde die Möglichkeit zur Bildung solcher Zusammenschlüsse von Gemeinden im Burgenland gar nicht genutzt, in Vorarlberg sind nur bei sieben Prozent der Schulen Gemeindeverbände die Erhalter, in Kärnten bei 17 Prozent (beim Rest einzelne Gemeinden). Dabei sieht der RH Vorteile in dieser Struktur, da es einen Interessensausgleich bei den Kosten der Schulerhaltung zwischen Schulstandortgemeinde und den übrigen Gemeinden im Verband gebe.

Wie ein solcher Verband gegründet werden kann, unterschied sich dabei je nach Land: “Das Auseinanderklaffen von Basisanforderungen erschwerte Verwaltungsreformbemühungen und verstärkte die Intransparenz”, moniert der Rechnungshof. Mängel ortet er auch in jenen Fällen, in denen die Schulgemeindeverbände ausgegliederte Rechtsträger gegründet haben, um vom Vorsteuerabzug zu profitieren: Diese hätten in Kärnten Ende 2008 Verbindlichkeiten von 3,98 Mio. Euro gehabt, die in den Haushalten der Schulgemeindeverbände nicht mehr aufscheinen, in Vorarlberg waren es 1,53 Mio. Euro. Die Kontrolle ist dabei unzureichend, kritisiert der RH: Bei der Aufsicht der Länder über das Wirtschaften der Gemeindeverbände und Gemeinden als Schulerhalter gebe es Lücken.

“Zersplitterte” Kompetenzen in der Kritik

Der Rechnungshof erneuert auch in diesem Bericht seine Kritik an der Zersplitterung der Kompetenzen im Pflichtschulbereich: Bei den Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen ist die Schulerhaltung (Errichtung, Erhaltung, Auflassung von Standorten) zwar hauptsächlich in der Hand von Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden, insgesamt unterliegen sie jedoch dem Einfluss sämtlicher Gebietskörperschaften. Folge: “Die Vielfalt an Einflussgrößen und unterschiedlichen Interessenslagen erschwerte den koordinierten Mitteleinsatz von Bund, Ländern und Gemeinden (bzw. Gemeindeverbänden).”

Über die Definition der Schulsprengel beeinflussen die Länder maßgeblich Personal und Infrastruktur und erschweren dadurch flächendeckende Schulstandortkonzepte der Regionen, bemängelt der RH. Die Vielschichtigkeit der Schulverwaltung erschwere außerdem die “schulartenübergreifende Nutzung von Schulraum”, etwa Sportplätzen. Und auch die Personalverantwortung ist zersplittert: Denn während der Dienstgeber der Lehrer das Land ist und die Kosten vom Bund refundiert werden, ist bei Schulwarten, Reinigungspersonal, Mediatoren oder Sozialarbeitern die Gemeinde oder der Gemeindeverbund der Dienstgeber. (APA; VOL.AT)

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