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Rechnungshof sieht Einsparungspotenzial

Der Vorarlberger Landesrechnungshof (RH) hat die Gebäude- und Bürokosten des Landes unter die Lupe genommen und sieht teilweise enorme Einsparungspotenziale. GebäudewirtschaftGesetzesfolgekosten

Von den genutzten rund 45.000 Quadratmeter Büroflächen der Landesverwaltung und der vier Bezirkshauptmannschaften könnten „bis zu 1.000 Quadratmeter Bürofläche und damit bis zu 100.000 Euro Betriebskosten eingespart“ werden.

Das sagte RH-Direktor Herbert Schmalhardt heute, Freitag, in einem Pressegespräch in Bregenz. Anlass war die Vorstellung der aktuellen Prüfberichte „Gebäudewirtschaft des Landes“ und „Abschätzung der Gesetzesfolgekosten durch die Abteilung Gesetzgebung im Amt der Vorarlberger Landesregierung“.

Das Land Vorarlberg besitzt nicht nur das Landhaus Bregenz, sondern insgesamt 121 Gebäude und 176 Wohnungen. Landesverwaltung und Kontrolleinrichtungen seien in Bregenz auf verschiedene Gebäude verteilt, was eine effiziente Nutzung der Flächen erschwere und Synergieverluste verursache. Die Einsparungspotenziale müssten noch konkretisiert werden, die Einführung eines modernen Facility Managements erfordere jedenfalls grundlegende organisatorische Änderungen. Der RH empfiehlt, die Nutzung der Immobilien in Bregenz zu überdenken und mittelfristig die Zahl der Standorte zu überdenken, betonte Schmalhardt.

Landtagspräsident Gebhad Halder (V) räumte ein, dass neue Strategien für die Gebäude- und Büronutzung richtig und erforderlichen seien. Gleichzeitig erinnerte Halder daran, dass gewisse räumliche „Puffer“ und eine Büro-Manövriermasse – nicht zuletzt für immer mehr teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter – unabdingbar seien.

Im zweiten Bericht weist der Landes-RH darauf hin, dass die Abschätzung von Gesetzes-Folgekosten – über den Konsultationsmechanismus von 1999 hinaus – derzeit gesetzlich nicht geregelt ist. In der Praxis würden Folgekosten unterschiedlich dargestellt. Schmalhardt: „Es sind Beispiele sehr guter Berechnungen vorhanden, z.T. wurden allerdings Vollzugs- und Nominalkosten nicht oder nur sehr vage ermittelt“. Der RH empfiehlt, bei Kostenabschätzungen von Gesetzen auch externe Kosten zu berücksichtigen und deren Darstellung rechtlich zu verankern.

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