Bregenz – Die Zusammenlegung wäre ein logischer Schritt im Bemühen, die Effektivität und Effizienz der Gebarungsführung zu steigern, heißt es im am Dienstag publizierten Wahrnehmungsbericht über die Spielzeiten 2000/01 bis 2003/04.
Kritisiert wird vom RH etwa, dass in beiden Unternehmen dieselbe Person die Funktion des Kaufmännischen Geschäftsführers wahrnehme. Dies beinhalte die Gefahr von Interessenskollisionen. Eine Zusammenlegung brächte in dieser Hinsicht Vorteile.
Außerdem bemängelt wird in dem Prüfbericht die rechtliche Situation der Arbeitnehmer, die wechselseitig für beide Gesellschaften tätig waren. Eine Zusammenlegung der Gesellschaften würde Kosten einsparen und die Abrechnung vereinfachen, argumentiert der RH. Die Bediensteten könnten etwa nach einheitlichem Kollektivvertrag entlohnt werden, was derzeit nicht der Fall sei. Der RH empfiehlt weiters, die hohe Zahl der Überstunden in den Bereichen Technik und Verwaltung in Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung zu reduzieren.
In ihrer Stellungnahme im Rahmen des Prüfberichts lehnen die Bregenzer Festspiele die Zusammenlegung der Gesellschaften mit Verweis auf die entstehende Doppelverantwortung des Stiftungsvorstands der Bregenzer Festspiele-Privatstiftung ab. Zudem habe die Verschränkung der Aufsichtsgremien und die gemeinsame kaufmännische Leitung zu einer verbesserten Zusammenarbeit beigetragen. Der Einsatz von Überstunden sei mitunter wirtschaftlicher, man sei jedoch bestrebt, die Arbeitszeitüberschreitungen in Grenzen zu halten.
Außerdem übte der Rechnungshof Kritik daran, dass noch nicht alle erarbeiteten Verbesserungsvorschläge im Internen Kontrollsystem umgesetzt wurden. Auffällig war auch, dass im Vergleich zum vergangenen Prüfungszeitraum (1992/1993 bis 1994/1995) um rund ein Drittel mehr Freikarten ausgegeben wurden. Dies rechtfertigten die Bregenzer Festspiele in ihrer Stellungnahme mit Marketing-Maßnahmen.
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