Die Beute des Einbrechers bestand aus einer Mahlzeit. Was lustig klingt, ist eigentlich ein Drama. Denn vor allem dafür wurde der Täter gestern am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt. Weil zudem eine bedingte, vorzeitige Haftentlassung widerrufen wurde, beläuft sich seine Gesamtstrafe auf 16 Monate und zwei Wochen Gefängnis.
Der siebenfach vorbestrafte Obdachlose befindet sich in einer Negativspirale mit einer Eigendynamik, die ihn schon nach relativ kleinen Delikten in Untersuchungshaft und, wie gestern, vor ein Schöffengericht bringt. Anfang April hatte der 34-Jährige beim Festspiel- und Kongresshaus in Bregenz mit einem Stein ein Fenster bei der Küche eingeschlagen und war so eingestiegen. In der Küche kochte sich der alkoholisierte Mann dort gestohlene Gnocchi und genehmigte sich dazu zwei geklaute Flaschen Bier. Für das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Othmar Kraft war das eindeutig ein Einbruchsdiebstahl.
Vergeblich hatte Verteidiger Thomas Winsauer bei diesem Hauptanklagepunkt auf Freispruch plädiert. Er hatte damit argumentiert, dass sein seit acht Jahren Klavier spielender, aber über ein solches Instrument nicht verfügender Mandant ursprünglich nichts stehlen, sondern im Festspielhaus nur Klavier spielen wollte. Für einen Einbruchsdiebstahl habe es dem freilich schon sechsmal wegen Vermögensdelikten einschlägig Vorbestraften deshalb am Vorsatz gefehlt.
Zum Zubereiten einer Mahlzeit habe sich sein Mandant spontan entschieden, weil sich dazu in der Küche eine verlockende Gelegenheit geboten hatte. Weil der Beschuldigte laut Gutachter Reinhard Haller nur deutlich eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen und zudem akut psychisch krank sei, kommt das einem Schuldausschließungsgrund nahe, meinte Winsauer, der übrigens in seinem politischen Leben ÖVP-Landtagsabgeordneter ist.
Gabelstapler, Brandmelder
Richter Kraft wunderte sich darüber, dass der aus der Untersuchungshaft Vorgeführte sozial offenbar nicht besser betreut wird. So war kein Bewährungshelfer bei der Verhandlung zugegen. In der Bregenzer Obdachlosenszene fällt der junge, kleine Mann durch seine Freundlichkeit und seine Traurigkeit auf. Sein anderes Gesicht zeigte er heuer im März und im April.
Alkoholisiert brachte er sich wieder in Schwierigkeiten und bekam gestern am Landesgericht dafür die Rechnung präsentiert. Verurteilt wurde der Obdachlose auch deshalb, weil er vor dem Bregenzer Kunsthaus einen Gabelstapler unbefugt in Betrieb genommen und damit bis zur HTL gefahren war. Gestanden hat er auch, in Bregenz einmal im GWL und zweimal beim Sutterlüty-Markt die Brandmeldeanlage missbräuchlich betätigt zu haben. Freigesprochen wurde er nur vom Vorwurf, mit einem Feuerlöscher die Bregenzer Hafen-Tiefgarage besprüht zu haben, weil die Fingerabdrücke nicht von ihm stammten.
Von Seff Dünser
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