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Rauschgift geraubt: Sieben junge Angeklagte verurteilt

Hisches im Wert von 90 Euro geraubt
Hisches im Wert von 90 Euro geraubt ©Symbolbild
Feldkirch - Milde Strafen für Raub von neun Gramm Haschisch im Wert von 90 Euro unter Verwendung einer Softgun

Der Dealer hat seine 15-jährige Kundin betrogen. Er hat ihre 50 Euro einbehalten, ihr aber statt Haschisch nur Kräuter gegeben. Dafür hat sich die 15-jährige Schülerin gerächt, mit einem Raub.

Zusammen mit sechs Freunden hat die 15-Jährige nach den Feststellungen des Gerichts am 6. April 2016 in der Bahnunterführung beim Bahnhof in Dornbirn-Hatlerdorf dem Dealer neun Gramm Haschisch im Wert von 90 Euro geraubt.

Der 16-jährige Achtangeklagte hat den Dealer mit einer Softgun bedroht. Dafür wurde der unbescholtene Lehrling gestern am Landesgericht Feldkirch wegen minderschweren Raubes zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.

Die unbescholtene 15-Jährige kam für ihre Raub-Beteiligung mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Davon beträgt der unbedingte Teil 600 Euro. Vier unbescholtene Raub-Mitläufer im Alter von 16 und 17 Jahren müssen dem Gericht nur 480 Euro bezahlen. Weitere 480 Euro wurden ihnen bedingt nachgesehen.

Der mit drei Vorstrafen belastete Drittangeklagte hatte seine Waffe zur Verfügung gestellt. Der 22-Jährige wurde zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1600 Euro (400 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.

Freigesprochen wurde der von Olivia Lerch verteidigte Zweitangeklagte. Der unbescholtene 18-Jährige legte als Alibi eine Bestätigung von seinem Arbeitgeber vor, wonach er zur Tatzeit gearbeitet habe. Keines der Urteile ist rechtskräftig.

Wissen um Waffe

Die Mitläufer sagten, der Einsatz einer Waffe sei nicht vereinbart gewesen. Sie hätten den Dealer nur zur Rede stellen wollen. Auf das Wissen um die Waffe komme es nicht an, erwiderte Richter Richard Gschwenter. Für den Raub-Schuldspruch genüge es, dass die Angeklagten sich dazu verabredet hätten, den Dealer einzuschüchtern.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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