Die Reaktionen zum neuen Raumplanungsgesetz in Vorarlberg sind unterschiedlich. Kritik gibt es naturgemäß von der Opposition und auch in der Immobilienbranche zeigt man sich zurückhaltend. Immobilienexperte und Geschäftsführer von Remax-Immowest Reinhard Götze will nun vorerst abwarten, welche Auswirkungen das Gesetz wirklich zeigt.
Auch für IV-Präsident Martin Ohneberg ist es nicht das “Gelbe vom Ei”. “Positiv hervorzuheben sind die nochmaligen Änderungen, wonach das Land mehr Verantwortung übernimmt und damit dem Kirchturmdenken entgegenwirkt. Ebenso positiv hervorzuheben sind die zusätzlichen Ausnahmen für angrenzende Betriebsgebiete, Tauschflächen und die Bauindustrie.”
Gegen Baulandhortung
Mit Änderungen des Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetzes will die Vorarlberger Landesregierung eigenen Aussagen zufolge gegen Baulandhortung vorgehen und einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherstellen. Zu den markantesten Änderungen in diesem Zusammenhang zählt die Einführung eines Erklärungsverfahrens beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken nach dem Grundverkehrsgesetz. Dementsprechend kann Bauland nur erworben werden, wenn der Käufer – eine natürliche oder juristische Person – sich bereit erklärt, dieses innerhalb einer Frist von zehn Jahren zu bebauen. Tut er das nicht, hat er das Grundstück der Gemeinde zum Kauf anzubieten.
Livetalk mit LSth. Rüdisser
“Ansonsten sind Sanktionen bis hin zur Versteigerung möglich”, führte Raumplanungslandesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP) aus. Das hat für einen Aufschrei und Unsicherheit bei vielen Vorarlbergern geführt. Doch wie genau soll das ablaufen und wird es so heiß gegessen, wie es gekocht wurde? Dazu war Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser im VOL.AT-Livetalk zu Gast.
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