Der Gesetzestext liegt bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch auf der Internetseite des Landes www.vorarlberg.at abrufbar. Bis Dienstag, 5. April kann jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.
Die Gesetzesänderung dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinien über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie).
Nach diesem Gesetzesentwurf sind bestimmte Pläne (insbesondere Landesraumpläne, Flächenwidmungspläne), die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, vor ihrer Erlassung – in der Regel nach Durchführung einer vorgängigen Umwelterheblichkeitsprüfung – einer Umweltprüfung zu unterziehen. Die Umweltprüfung besteht in der Ausarbeitung eines Umweltberichtes, der Durchführung von Konsultationen (samt Öffentlichkeitsbeteiligung), der Berücksichtigung des Umweltberichts und der Ergebnisse der Konsultationen bei der Entscheidungsfindung und der Unterrichtung über die getroffene Entscheidung. Die Umweltprüfung findet im Rahmen des schon bisher im Raumplanungsgesetz geregelten Verfahrens zur Erlassung von Landesraumplänen und Flächenwidmungsplänen statt.
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