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Raumplanerische Instrumente nutzen

Wie die Grünen veröffentlichten, fand am vergangenen Mittwoch die Bauverhandlung über das EKZ an der L200 neu in Schwarzach statt. Die Gemeinde Schwarzach muss raumplanerische Instrumente mehr nutzen.

Es soll ein Lebensmittelmarkt in der Größenordnung von 600 m2 entstehen sowie in einem zweiten Gebäude ein Textilbetrieb sowie ein Drogeriemarkt mit einer Gesamtfläche von 1.000 m2. Problematisch dabei ist die Situierung des Projektes an der Peripherie der Gemeinde. Das Projekt zieht umliegende Kaufkraft ab, schwächt Ortszentren und ist zusätzlicher Verkehrserreger. Schwarzach und das Land Vorarlberg investieren Millionen Euro in die Zentrumsgestaltung.

„Man darf gespannt sein, welche Auflagen von der Gemeinde Schwarzach und der BH Bregenz gegenüber der Betreiberfirma definiert werden.“ hält Wiesflecker fest. Schwarzach ist nicht Baubehörde, die Gemeinde hat aufgrund ihrer Größe diese Agenden schon vor vielen Jahren an die BH abgetreten, Schwarzach hat aber selbstverständlich die Möglichkeit Widmungsbestimmungen zu definieren.

Landtagsabgeordnete Wiesflecker weist in diesem Zusammenhang auf eine Kann-Bestimmung im Raumplanungsgesetz hin, die die Gemeinden nur leider sehr selten wahrnehmen. Nach dieser Bestimmung kann die Gemeinde Schwarzach eine so genannte „Zonierung“ vornehmen und kann aufgrund ihrer Widmungskompetenz bestimmen, welche als Betriebsgebiete definierten Bereiche für den Handel fungieren sollen, welche für das Gewerbe.

„Wenn Schwarzach das Projekt verhindern will, muss es zu diesem raumplanerischen Instrument greifen.“ hält Wiesflecker fest. „Die Verwendung des Instrumentes heisst ja nicht, dass in diesem Bereich keine Betriebe angesiedelt werden sollen, es heisst lediglich der Lebensmittelhandel ist dort an der falschen Stelle!“

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