Bei einer Rauferei zwischen zwei Gymnasiasten im Schulinternat wurde ein Elfjähriger an einem Auge schwer verletzt. Seine Sehkraft wurde um 0,5 Dioptrien gemindert. Ein 13-jähriger Mitschüler soll ihm einen gezielten Faustschlag gegen das Auge versetzt haben.
Der Elfjährige hat den 13-Jährigen auf Schadenersatz geklagt. Im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat der Kläger 30.000 Euro Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung sowie die Feststellung der Haftung für allfällige zukünftige Schäden eingeklagt. An der Frage der Haftung für die Zukunft scheiterte in der Verhandlung am Montag ein Vergleich zur Beendigung des Prozesses. Das Urteil von Zivilrichter Gerhard Winkler wird schriftlich ergehen.
Ärzte halten Folgeschäden für sehr unwahrscheinlich
Klagsvertreter Alexander Wittwer sagte, er könne nicht auf die Haftung der beklagten Partei für mögliche Folgeschäden verzichten. Beklagtenvertreter Stefan Aberer erwiderte, er könne seiner Mandantschaft nicht empfehlen, eine solche Haftung zu übernehmen. Richter Winkler merkte bei den Vergleichsverhandlungen erfolglos an, dass die Ärzte Folgeschäden für sehr unwahrscheinlich halten.
Für eine gütliche Einigung verringerte der Klagsvertreter seine Forderung auf 10.000 Euro Schmerzengeld und die halbe Haftung für die Zukunft. Der Anwalt des Beklagten sagte, er könne für die Feststellungsklage nichts anbieten. In einem Einmalbetrag von 17.000 Euro wäre die Haftung für die Zukunft enthalten. Die Haftpflichtversicherung lehne eine Deckung ab, weil es sich bei dem Vorfall um keine Gefahr des täglichen Lebens handle. Die Versicherung sei aber auf dem Kulanzweg dazu bereit, 10.000 Euro zu bezahlen. 7000 Euro würde der Vater des beklagten Minderjährigen übernehmen.
Zu der Rauferei der beiden Schüler war es in der Mittagspause wegen eines geworfenen Hausschuhs gekommen. Er habe keinen gezielten Faustschlag gesetzt, behauptet der beklagte Schüler.
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