Gestern musste sich das Rauftrio vor Gericht verantworten. Ich habe nichts getan. Außerdem übersetzt die Dolmetscherin falsch, protestiert jener 33-Jährige, der einen anderen Asylwerber durch einen Messerstich schwer verletzte. Der Tschetschene attackierte seinen 31-jährigen Kontrahenten von hinten mit einem Messer. Die Klinge verletzte die Lunge. Das Opfer musste im Spital Dornbirn notoperiert werden. Zunächst konnte der Täter flüchten, wenig später wurde er festgenommen.
Verhandlung gestört
Die beiden anderen Raufbolde gestehen, geschlägert zu haben. Den Grund, warum es überhaupt zu einer derart hitzigen Auseinandersetzung gekommen war, wollen sie jedoch nicht nennen. Die beiden erhalten Geldstrafen in der Höhe von 600 Euro und akzeptieren dies auch. Der Dritte im Bunde, der Messerstecher, rebelliert jedoch ständig, stört die Verhandlung, fällt dem Richter ins Wort. Ruhe jetzt! Wir sind hier nicht in Tschetschenien, sondern in einer Gerichtsverhandlung!, poltert Richter Peter Mück zurück. Der Messerstecher streitet alles ab. Mehrere Zeugen bestätigen jedoch, dass er zugestochen hat. Ich werde dieses Urteil natürlich bekämpfen, ist er empört über die 18 Monate, die auf Bewährung ausgesprochen wurden. Sein Asylverfahren dauert noch, den Verteidiger bekommt er bezahlt und auch in die zweite Instanz kann er mittels Verfahrenshilfe gratis gehen. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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