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Rauchverbot: SPÖ, NEOS und JETZT einigen sich auf Antrag

Die Parteien einigten sich gemeinsam auf einen Antrag zum Rauchvebot.
Die Parteien einigten sich gemeinsam auf einen Antrag zum Rauchvebot. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Am Mittwoch einigten sich die SPÖ, NEOS und JETZT auf einen gemeinsamen Antrag zum Rauchverbot.

SPÖ, NEOS und JETZT haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zum Rauchverbot geeinigt. Das erfuhr die APA nach einem Treffen der jeweiligen Gesundheitssprecher im Nationalrat am Mittwoch. Zudem werde man einen Fristsetzungsantrag einbringen, damit die Gesetzesmaßnahme noch im Juli beschlossen werden kann. Die drei Parteien hoffen zudem, dass sich auch die ÖVP dem Antrag anschließen wird.

Initiatoren des "Don't Smoke"-Volksbegehrens erfreut

Die am Mittwoch publik gewordene Einigung der SPÖ, NEOS und JETZT auf einen gemeinsame Antrag für ein Rauchverbot in der Gastronomie wird von den Initiatoren des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens "Don't Smoke" begrüßt. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und Krebshilfepräsident Paul Sevelda zeigten sich in einer Aussendung zuversichtlich, dass auch die ÖVP den Antrag unterstützten werde.

Dringend notwendig ist laut den Initiatoren, dass auch der Fristsetzungsantrag heute, Mittwoch, im Nationalrat von einer Mehrheit unterstützt wird, damit das Gesetz noch im Juli beschlossen werden kann. Unterstützung vonseiten der ÖVP würde eine rasche Umsetzung des Gesetzes zulassen, betonten Szekeres und Sevelda.

VfGH berät seit Dienstag über Rauchverbot

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) abzuwarten - wie es die ÖVP andachte - oder Überlegungen, ein Rauchverbot erst mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten zu lassen, sind aus Sicht der Initiatoren nur "ein Hinausschieben des Unausweichlichen". "Wir gehen davon aus, dass der Nationalrat seine gesundheitspolitische Verantwortung übernehmen und das Rauchverbot noch im Sommer ermöglichen wird", meinten Szekeres und Sevelda.

Der VfGH berät seit Dienstag in seiner Juni-Session darüber, ob die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie aus dem Jahr 2018 verfassungskonform ist oder nicht. Die Wiener Landesregierung, zwei Gastronomiebetriebe und zwei Nichtraucher (Vater und Tochter) haben sich an das Höchstgericht gewandt. Sie machen geltend, dass die nunmehrige Rechtslage gegen mehrere Grundrechte - das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, den Gleichheitssatz, den Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie die Erwerbsausübungsfreiheit - verstoße. Für die Beratungen wurden wie üblich rund drei Wochen veranschlagt.

(APA/Red)

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