"Im Großen und Ganzen haben sich alle an das Gesetz gehalten", betonte Pulker. In Wien habe es kaum Beanstandungen durch das Marktamt gegeben. Drei falsche Pickerln wären kritisiert worden und auch bei dem einen Betrieb, in dem noch geraucht wurde, hoffe man, dass bei der Strafe "nicht ins Volle gegriffen" werde.
Lärm habe zugenommen
Der Lärm auf der Straße vor den Lokalen habe schon zugenommen, doch habe es nicht mehr Anzeigen als sonst auch gegeben, meinte der Gastro-Obmann. Dies liege vor allem daran, dass man bereits im Vorfeld den Kontakt zu den Anrainern gesucht habe. Allerdings habe eine Disco in Oberösterreich nach 47 Jahren zugesperrt, da der Lärmpegel zu hoch wäre.
Von Regierungsseite wünschen sich die Gastronomen eine Klarstellung, was auf den Freiflächen vor den Lokalen erlaubt ist und was nicht. "Bei den Beamten auf Landesebene oder bei den Bezirkshauptmannschaften sieht das jeder anders, ob man etwa ein Zelt aufstellen darf oder nicht", beklagte Pulker. Bereits im Juli 2017 sei man deshalb bei der damaligen Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) vorstellig geworden, um eine Präzisierung zu bekommen. Diese sei immer noch ausständig und man könne den Betrieben deshalb bis heute keine Rechtsauskunft geben.
Das sagen Vorarlberger zum Gesetz
(APA)
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