“Es wäre ihm und der Politik insgesamt allerdings viel erspart geblieben, wenn dieser Schritt gleich erfolgt wäre. Menschlich ist dieser Abgang tragisch,politisch muss er sich vorwerfen lassen, die Wirkung seines Agierens und seiner Aussagen in den letzten Tagen vollkommen falsch eingeschätzt zu haben. Wer als ehemaliger Landesstatthalter 11.000 Euro Pension erhält, kann nicht davon ausgehen, dass es irgendeine Form von Verständnis dafür gibt, als Arzt noch einmal vier-, fünf- oder sechstausend Euro dazuzuverdienen. Das ist weder für NormalpensionistInnen noch für KollegInnen in der Ärzteschaft nachvollziehbar!, so Rauch weiter.
Klare Regelungen für ähnliche Fälle notwendig
“An die Adresse der Landesregierung richte ich allerdings die dringende Forderung, klare Regelungen für möglicherweise ähnliche Fälle zu treffen. Das betrifft sowohl möglicherweise schon existierende Fälle wie auch künftige. Wer als ehemaliger Politiker auf Grundlage der alten Bezügeregelung eine Politikerpension bezieht, soll nicht noch nebenher, jenseits aller Zuverdienstgrenzen, ein nach oben offenes Einkommen haben. Rückkehrrechte in möglicherweise existierende alte Dienstverträge, bei gleichzeitigem Pensionsbezug, sind jedenfalls abzustellen!”, betont Rauch
“Mitverantwortung für den katastrophalen Eindruck, der in der Öffentlichkeit entstanden ist, trägt aber auch Landesstatthalter Wallner, der noch vor wenigen Tagen so getan hat, als wäre schon ein Teilverzicht von Dr Bischof eine großartige Leistung und das Ende der Debatte. Damit haben sich Alt- und Neu-Landesstatthalter gegenseitig keinen Dienst erwiesen, sondern dem Ansehen der Politik insgesamt geschadet! so Rauch abschließend.
Quelle: LAbg Johannes Rauch
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