Wer sich nicht an Gesetze hält, muss mit jenen Strafen rechnen,die das Gesetz vorsieht. Das ist im Tierseuchengesetz eine sehr harte und das kann bis zu zwei Jahren Haft gehen.
Die Experten hätten dringend abgeraten, die Stallpflicht aufzuheben. Es gehe darum, die heimischen Geflügelbestände vor der Geflügelpest zu schützen. Es wäre auch das Vertrauen der Konsumenten gestört und es bestünde die Möglichkeit eines starken Rückgangs. Wir bemühen uns, alle Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, betonte die Ministerin.
Zuletzt hatten sich Eierproduzenten überlegt, sich eigenmächtig nicht an die Stallpflicht für Gelügel zu halten.
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