Er bedrohte drei Personen mit einem Küchenmesser und hielt die Klinge dann auch noch einem Lehrling in einem Elektrogeschäft an. Erst wenige Monate zuvor war er aus der Haft entlassen worden, die er bereits wegen einschlägiger Delikte verbüßt hatte. Am Montag wurde die jüngste Tat in einem Schwurprozess am Wiener Landesgericht verhandelt.
Zwei Mal schon war W. in Kalksburg zum Alkoholentzug, die vergangenen zehn Jahre verbrachte er mehr oder weniger durchgehend im Gefängnis. Wenn er trinke, werde er entsetzlich rabiat, beschrieb Vorsitzender Kurt Wachsmann die Persönlichkeit des Mannes. Dieser für Hans W. folgenreiche Tag nahm seine schlechte Wende, als er nach der Arbeit gegen 11.00 Uhr ein Bier am Würstelstand in der Gumpendorfer Straße trank, wie der Angeklagte schilderte.
Der Cognac war schuld
Später sei er mit seiner Schwester, bei der er seit seiner Entlassung im Juni wohnte, in Streit geraten, woraufhin er weiter trank: Mein größter Fehler war, dass ich zum Cognac gegriffen habe und drei große Stamperl auf ex getrunken habe. Das hat mir die Nerven durchgehaut, schilderte der Angeklagte. Daraufhin griff er sich ein 22 Zentimeter langes Messer aus der Küchenlade und marschierte 20 Schritte in die nächstgelegene Trafik in der Schottenfeldgasse.
Dort hielt er die Klinge der Verkäuferin vor den Bauch, die jedoch beteuerte, kein Geld zu haben. Als eine Kundin das Geschäft betrat, versuchte W., auch diese – ebenfalls erfolglos – zu berauben. In der Zwischenzeit hatte sich eine regelrechte Zuschauertraube vor der Glastür der Trafik gesammelt, erzählte die Verkäuferin: Die Leute sind an der Scheibe geklebt. Daran, Hilfe zu rufen, dachte offenbar keiner, sagte sie: Ich habe mir nur gedacht: Jeder hat ein Handy, warum ruft keiner die Polizei an.
Trafikantin der Ohnmacht nahe
Schließlich fasste sich ein Zeuge ein Herz und ging in die Trafik, wo er so lange auf den Bewaffneten einredete, bis dieser das Geschäft verließ. Für die untätigen Zuschauer war dies offenbar das Zeichen, jetzt endlich ihre Einkäufe erledigen zu können: Sie sind hereingekommen und haben gesagt: Sperren sie halt zu, wenn sie uns bedient haben, erzählte die Trafikantin, die zu jenem Zeitpunkt bereits einer Ohnmacht nahe war. Der Vorsitzende darauf: Das goldene Wienerherz ist aus Metall.
Anschließend ging der Angeklagte in eine Niedermeyer-Filiale, wo er sich einen DVD-Player anschauen wollte, wie er sagte: Auch hier zog er plötzlich ein Messer und hielt es einem jungen Verkäufer vor die Brust, legte Hans W. die Anklagebehörde zur Last. Staatsanwältin Andrea Popp plädierte für eine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rechtsbrecher.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Hans W. ist am Montag von einem Schwurgericht am Wiener Straflandesgericht zu neun Jahren unbedingter Haft wegen versuchten schweren Raubes verurteilt worden. Eine Einweisung in eine Anstalt für Rückfalltäter lehnten die Geschwornen ab.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Andrea Popp gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.
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