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Raubopfer war ein Täter: Haft für den Heroindealer

Angeklagt war der Verkauf von 915 Gramm aufgestrecktem Heroin.
Angeklagt war der Verkauf von 915 Gramm aufgestrecktem Heroin. ©VOL.AT
Feldkirch -Zwei Jahre und acht Monate Gefängnis für einen 20-Jährigen, der 720 Gramm Heroin verkauft hat und dem zwölf Gramm geraubt wurden.

Zuerst stand der 20-Jährige als Raubopfer und damit als Zeuge vor Gericht, dem Heroin abgenötigt wurde, jetzt als Täter, der Heroin verkauft hat. Der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling kam mit zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis davon. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist rechtskräftig.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sandra Preßlaber ging davon aus, dass der Bregenzer doch nur 720 Gramm Heroin verkauft hat. Damit wurde dem von Helmuth Mäser verteidig­ten Drogensüchtigen doch noch eine Chance auf Therapie statt Strafe gewährt. Denn die festgestellte Verkaufsmenge blieb knapp unter dem 25-fachen der Grenzmenge von reinem Heroin, die 75 Gramm beträgt und für Haft oder Therapie entscheidend ist.

Angeklagt war der Verkauf von 915 Gramm aufgestrecktem Heroin. Mit dem festgestellten durchschnittlichen Reinheitsgehalt von zehn Prozent wäre die kritische Marke von 75 Gramm bei Weitem überschritten worden. Viele Angeklagte versuchen in Suchtgiftprozessen, den Drogenhandel fortzusetzen, abstrakt auf der Ebene der Zahlen. In der Hauptverhandlung würden die zugegebenen Menger „immer weniger“, wenn Beschuldigte „mit der Strafdrohung konfrontiert sind“, merkte Staatsanwalt Heinz Rusch kritisch an.

Mit Stock niedergeschlagen

Das Gericht nahm zugunsten des Angeklagten an, er habe jenen beiden Kunden weit weniger Heroin verkauft, die ihn am 13. Mai in Bregenz beraubt haben. Mit einem Holzstock wurde der 20-Jährige laut Urteil nach Mitternacht vor einer Schule niedergeschlagen. Ihm wurden zwölf Gramm Heroin und 100 Euro abgenommen.

Dafür wurden im Juli am Landesgericht zwei Angeklagte wegen schweren Raubes schuldig gesprochen. Über den vierfach vorbestraften 22-Jährigen wurde eine Haftstrafe von sechs Jahren verhängt. Der ebenfalls vorbestrafte 18-Jährige kam als junger Erwachsener in erster Instanz mit zweieinhalb Jahren Gefängnis davon.

Der 18-Jährige wurde zudem wegen Nötigung verurteilt. Er richtete nach dem Raub eine Gaspistole auf einen Helfer.

Das Raubopfer vom Mai erhielt jetzt in seinem eigenen Drogenprozess zwar die Chance auf Therapie statt Strafe, aber auch eine Geldstrafe durch die Hintertür. Den Umsatz aus seinen Heroinverkäufen muss der arbeitslose Maurer als Verfall dem Staat abliefern. Das Gericht errechnete einen zu bezahlenden Gesamtbetrag von 69.700 Euro.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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