Vom Vorwurf des räuberischen Diebstahls und der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung wurde der Angeklagte freigesprochen, einen Schuldspruch fällte der Schöffensenat hinsichtlich eines Raubes und einer Körperverletzung.
Geringe Beute
Laut Anklage hatte der 22-Jährige in Dornbirn einem Mann 100 Euro abgeknöpft und ihm so lange mit den Füßen gegen den Kopf getreten, bis dem Mann ein Zahn ausbrach. Zudem soll er ihn mit einem Messer bedroht und eine Eisenstange aus dem Kofferraum seines Autos geholt haben. Vom weiteren Zuschlagen habe ihn dann aber sein Vater abgehalten. Aufgrund von Zeugenaussagen ging das Gericht in diesem Fall aber nur von einer Körperverletzung aus. Der Angeklagte soll zudem in Hohenems einen 53-jährigen Serben zusammengeschlagen haben und sich dessen Geldtasche mit ein paar Euro Münzgeld bemächtigt haben. In diesem Fall sei die Beweislage erdrückend, so der Senatsvorsitzende Norbert Melter. Der fünffach Vorbestrafte fasste zweieinhalb Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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