Für den illegalen Besitz zweier Pfeffersprays erhielt der Mann nach fünfmonatiger U-Haft fünf Monate auf Bewährung.
Dem 32-jährigen Rocker und einem mitangeklagten 27-Jährigen war angelastet worden, einem Bekannten mit gezogener Pistole dessen Pkw weggenommen und den Mann in weiterer Folge dazu gebracht zu haben, einen Vertrag zu unterschrieben, mit dem sich jener zur Zahlung von 32.000 Euro verpflichtete. Das Beweisverfahren ergab allerdings, dass gegen das vermeintliche Opfer tatsächlich eine offene finanzielle Forderung in entsprechender Höhe existierte und die Angeklagten insofern berechtigterweise auf der Zahlung bestanden.
Ranghohes Mitglied einer Rocker-Bande freigesprochen
Das inkriminierte Bedrohungsszenario, das die Verteidiger Philipp Wolm und Rudolf Mayer von Anfang an in Zweifel gezogen hatten, ließ sich am Ende nicht beweisen. So stand nicht fest, ob überhaupt eine Pistole im Spiel war. “Wir wissen nicht, was sich dort abgespielt hat”, fasste Richter Georg Olschak die Beweislage zusammen. Mehrere Zeugen hätten widersprüchliche Angaben gemacht, “und mit solchen Zeugen gewinnt man keinen Prozess”, sagte Olschak in Richtung Staatsanwältin.
Diese war mit den Entscheidungen des Gerichts einverstanden. Die Bewährungsstrafe für den illegalen Waffenbesitz und der glatte Freispruch für den Zweitangeklagten sind bereits rechtskräftig.
(APA/Red)
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