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Ratz sitzt auf der Anklagebank

Ratz-Interview im Magazin „Die Vorarlbergerin“: „Es schockiert mich, wie schnell man wehrlos werden kann.“
Ratz-Interview im Magazin „Die Vorarlbergerin“: „Es schockiert mich, wie schnell man wehrlos werden kann.“
Dornbirn, Salzburg - Das Salzburger Gericht beschäftigt sich ab heute mit dem prominentesten Fall der Testamentsaffäre.
"Ratz hat mir Angst gemacht"
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Erste Bilder aus dem Gericht
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Erstes Video von Richterin Ratz
Justizskandal im Zeitraffer
Kornelia Ratz vor Gericht

Hat die zweithöchste Richterin des Landes beim Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament zugunsten ihrer Familie bestellt oder nicht? Dieser Frage wird ab heute am Salzburger Landesgericht nachgegangen. Drei Tage lang beschäftigt sich der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Posch ausschließlich mit jenen zwei Fällen, in welche die mittlerweile suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz (48), sowie fünf weitere Beschuldigte verwickelt sein sollen.  

Aus der Anklageschrift

Die Anklage des zuständigen Staatsanwalts Andreas Pechatschek liest sich teilweise wie ein Krimi: „Nach dem Ableben des Wilhelm Mutschler (Cousin des Großvaters der Richterin, Anm. d. Red.) am 5. 10. 2004 erhielt (…) Jürgen H. Anfang des Jahres 2005 von (…) Kornelia Ratz in seinem Büro einen von der Außerstreitabteilung weitergeleiteten Anruf, in dem es unmissverständlich um die Verlassenschaft nach Wilhelm Mutschler ging.“ Dabei habe ihm Ratz erklärt, dass „der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge insofern ungerecht sei, als Personen aus dem erweiterten Familienverband, die sich zu Lebzeiten um Wilhelm Mutschler nicht gekümmert hätten, erben würden.“ Der Hinweis, „dass am Bezirksgericht Dornbirn so manches anders laufe“, brachte Jürgen H. zu der Frage, ob ein plötzlich auftauchendes Testament hilfreich wäre, was Ratz dann laut Staatsanwaltschaft bejahte. Die Anklagebehörde ist sich sicher: „Ratz ,bestellte somit eindeutig und unmissverständlich bei Jürgen H. ein Testament.“ Der Ausgang der Geschichte ist bekannt: Die Mutter und die Tante der Richterin erbten das gesamte Vermögen in der Höhe von 560.000 Euro. Die restlichen Gesetzerben, 29 an der Zahl, gingen leer aus. Die in dem Testament begünstigten Legatare – darunter auch der Bruder des Hauptangeklagten – forderte Ratz mit zumindest fragwürdigen Methoden zum Erbverzicht auf.

„Wäre mehr als unintelligent“

Richterin Ratz bestreitet die Vorwürfe vehement. „Es wäre mehr als unintelligent, dass ich, wenn ich gewusst hätte, dass dieses Testament gefälscht ist, einen derartigen Wirbel um dieses Testament geschlagen hätte“, heißt es in der Beschuldigtenvernehmung, die den VN vorliegt. Die Gründe dafür, weshalb Jürgen H. „mich dermaßen belastet und einen dermaßen großen Hass gegen mich hegt“, sieht die Richterin darin, dass sie Jürgen H. und dessen Bruder anzeigte und das Legat, aus dem der Fälscher-Anteil lukriert werden sollte, bekämpfte. Weiters wies Ratz in der Vernehmung entschieden zurück, je mit Jürgen H., Clemens M. oder der Außerstreitabteilung telefoniert zu haben.

15 Anrufe

Die Staatsanwaltschaft widerspricht: Laut Auswertung der Telefonkontakte habe es zwischen 22. Oktober 2004 und 3. Februar 2005 15 Anrufe beim BG Dornbirn gegeben – ausgehend vom Telefonanschluss der Richterin. Auch eine Zeugin habe einen Anruf bestätigt. Von den sechs Angeklagten sind nur der Hauptbeschuldigte Jürgen H. und dessen Bruder geständig. Einen „Rückzieher“ machte der Angeklagte Clemens M. (50). Der suspendierte Rechtspfleger hatte im ersten Polizeiverhör und auch vor dem Haftrichter unter anderem eingeräumt, von Kornelia Ratz kontaktiert worden zu sein, sich mit ihr über das „aktuelle Problem mit den Legaten beraten“ und auch eine Registerfälschung durchgeführt zu haben. In der Folge widerrief er das Teilgeständnis. Walter M. wies die Vorwürfe von Anfang an zurück, ihm sind nach eigenen Angaben nicht einmal die Namen der ­Erblasser bekannt. Und auch Kurt T. bekannte sich „nicht schuldig und mimte den Unwissenden“, heißt es in der Anklage. Wie geht es nach dieser Prozesswoche weiter? Ab 21. Mai werden sowohl die Feldkircher als auch die Steyrer Anklage Verhandlungsgegenstand sein. Zwölf von 18 gefälschten Verlassenschaften müssen noch beleuchtet werden. Für 30. Mai sowie für 4. und 5. Juni sind die Zeugeneinvernahmen geplant. Nach dem ursprünglichen Prozessfahrplan war der 6. Juni als letzter Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung anberaumt. Wie es heißt, rechnet das Gericht nun aber mit maximal fünf weiteren Prozesstagen. Die Urteile werden frühestens vier Wochen nach dem letzten Verhandlungstag gesprochen.

Erstes Video von Richterin Ratz

               

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