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Ratz-Anwalt wird Urteil bekämpfen

Cornelia Ratz wurde zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt.
Cornelia Ratz wurde zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt. ©VOL.AT/ Hartinger
Dornbirn, Salzburg - Neben der Staatsanwaltschaft Salzburg haben auch Anwälte der beim Testamentsfälscherprozess Verurteilten gegen das Urteil berufen.
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Anwalt Bertram Grass, der Richterin Kornelia Ratz am Salzburger Landgericht vertrat, hat bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung das Urteil beeinsprucht. Ratz, die zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt worden war, hat über ihren Anwalt vor allem gegen Strafhöhe berufen. „Es gibt Sachen die bekämpfbar sind“, präzisierte Grass im Gespräch mit den VN. Nun werde man auf die Zustellung des Urteils warten.

Formalfehler?

Auch das Entdecken eines Formalfehlers sei möglich, so Grass. Wäre Letzteres der Fall, so müssten die Verfahren nochmals aufgerollt werden.

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