Wie ein Lauffeuer verbreitete sich am Sonntag Nachmittag die Nachricht in Höchst, wonach der ehemalige Gemeindearzt durch
ein Schussattentat schwer verletzt wurde. Ob es sich wirklich um ein
Verbrechen handelt, darüber rätselte die Kriminalabteilung.
Nach
einer kurzen Einvernahme des verletzten Höchsters wurde nun von der Gendarmerie
die Meldung veröffentlich, wonach die Schussverletzung nicht auf
Fremdverschulden zurückzuführen ist. Der Verletzte kann sich an den Unfall nicht erinnern, so der Gendarmeriebericht.
Von Gerda Zimmermann
(Bild: VN)
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