Zwar hat sich die Hörbranzer Gemeindevertretung Anfang Mai mit den Stimmen von ÖVP und BZÖ (15:12) für die Umwidmung des ehemaligen Zollamtareals ausgesprochen – doch das letzte Wort in der Causa Raststätte Hörbranz ist längst nicht gesprochen. Am Mittwoch etwa war das Projekt Thema im Volkswirtschaftlichen Ausschuss des Landtags. Und auch am Plan von einer Volksabstimmung halten SPÖ, FPÖ und Grüne weiter fest. „Die Hörbranzer Bevölkerung soll mitbestimmen“, sind sich jene drei Ortsparteien einig, die für einen diesbezüglichen Antrag der Sozialdemokraten gestimmt hatten. Der Startschuss zur Volksabstimmung ist am Freitag bei einer Pressekonferenz gefallen.
„Bei der Autobahnraststätte handelt es sich schließlich um eines der größten Bauprojekte in der Hörbranzer Geschichte. Zudem gibt es zu Recht viele Anrainer, die sich um ihre Lebensqualität sorgen. Die Gemeinde muss solche Bedenken ernst nehmen“, untermauert SPÖ-Gemeindevertreter Reinhold Einwallner. Mit einem Abstimmungstermin rechnet Einwallner jedoch nicht vor Herbst. Denn zunächst gilt es unter anderem über 700 Unterstützungserklärungen unter den wahlberechtigten Hörbranzern (Stand 2010: 4929) zu sammeln. Hätte sich die Gemeindevertretung mehrheitlich für eine Volksabstimmung ausgesprochen, dann hätte das Verfahren erheblich verkürzt werden und die Volksabstimmung innerhalb von zwölf Wochen durchgeführt werden können. Offene Fragen bringt das Projekt Autobahnraststätte Hörbranz auch für Landtagsvizepräsident Ernst Hagen (FPÖ) mit sich. Einige davon konnten gestern im Volkswirtschaftlichen Ausschuss ausgeräumt werden – etwa in Bezug auf die Vergrößerung des Areals um 5500 Quadratmeter. „Der Vertrag für das Gebäude des deutschen Zollamts läuft bis 2040“, führt Hagen aus.
Beidseitige Anbindung
Nach wie vor kritisieren die Freiheitlichen indes die beidseitige Anbindung an die Raststätte: „Weil dadurch alles sehr nahe an das Ortsgebiet heranrückt.“ In den kommenden Wochen wird Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser daher nochmals Gespräche mit den Betreibern suchen – bevor das Land den Umwidmunsgbeschluss der Gemeindevertretung bestätigt und im Anschluss das Gewerbe- und Bauverfahren eingeleitet werden kann.
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